Die Alternative zum Heer

Den österreichischen Auslandsdienst gibt es seit 25 Jahren. Das Freiwilligendienstgesetz brachte 2016 einige Neuerungen.

Im Hochzeitsanzug seines Vaters fährt 1980 ein junger Mann zu Bundespräsident Rudolf Kirchschläger in die Hofburg nach Wien. Drei Jahre zuvor hatte Andreas Maislinger das erste Mal von der Möglichkeit gehört, im Rahmen der westdeutschen Aktion Sühnezeichen Friedensdienste in der Gedenkstätte Auschwitz-Birkenau mitzuarbeiten. Da es Westdeutschen schon seit 1970 möglich war, sich diesen freiwilligen Einsatz im Ausland als Zivildienst anrechnen zu lassen, stellte Maislinger gegenüber der Republik die gleiche Forderung. Mit den Worten „Ein junger Österreicher hat in Auschwitz nichts zu sühnen“ erstickte Kirchschläger Maislingers Hoffnungen auf einen Zivildienst in Auschwitz. Die einseitige Geschichtsreflexion motivierte Maislinger über viele Jahre, sich für die Anerkennung des Gedenkdienstes einzusetzen.

Es sollte lang dauern: 1991 beschloss der Nationalrat die gesetzlichen Grundlagen für den sogenannten Zivilersatzdienst im Ausland. 1992 trat mit dem Tiroler Georg Mayer der erste junge Österreicher statt Bundesheer oder Zivildienst einen Gedenkdienst in Auschwitz-Birkenau an. Später kamen der Sozial- und Friedensdienst hinzu.

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