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Jihadisten-Prozess in Graz endet mit Strafen bis zu sieben Jahren

Grazer Straflandesgericht (Symbolbild)
Grazer Straflandesgericht (Symbolbild)APA/ERWIN SCHERIAU
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Der Prozess gegen sechs mutmaßliche Jihadisten hat mit Haftstrafen von fünf Monaten bis sieben Jahren geendet. Zwei der Angeklagten wurden freigesprochen.

Der Prozess gegen sechs mutmaßliche Jihadisten im Grazer Straflandesgericht hat am Donnerstag mit Haftstrafen von fünf Monaten bis sieben Jahren geendet. Die gebürtigen Türken wurden wegen der Verbrechen der terroristischen Vereinigung und der kriminellen Organisation, einige noch wegen staatsfeindlicher Verbindung, schuldig gesprochen. Zwei der Angeklagten wurden freigesprochen.

Zehn Tage dauerte der Prozess gegen Mitglieder des islamischen Linzer Glaubensvereins Rahmet. Hauptbeschuldigter war der Imam, dem vorgeworfen wurde, junge Männer radikalisiert und für die Terrororganisation "Islamischer Staat" (IS) angeworben zu haben. Er war der Gründer des Vereins und wirkte als Prediger. Mitangeklagt waren auch der Obmann, der Stellvertreter, der Kassier, der Vermieter des Glaubensvereins und dessen Sohn. Einer der Angeklagten hatte seinem Bruder - einem Scharfschützen beim IS - ein Zielfernrohr für eine Kalaschnikow gekauft und nach Syrien geschickt.

„Islamischer Staat“ 

Der Staatsanwalt führte aus, wie sehr die radikalen islamischen Glaubensvereine in Wien, Graz und Linz miteinander verbunden sind und welche Bedeutung sie für die Terrororganisation "Islamischer Staat" haben. "Die Glaubensvereine sind Standort und Stützpunkt des IS in Österreich", betonte der Ankläger. Sie seien die "Zentren der Verbreitung dieser Ideologien". Bei dem Verfahren gehe es aber keineswegs um Religion, sondern um die politische Ideologie".

Zahlreiche Zeugen wurden gehört, von denen kaum einer die Angeklagten belastete. "Ich habe Angst um mich und meine Familie", sagte es einer der Befragten ganz konkret. Er ist selbst bereits zu zwölf Jahren Haft verurteilt worden, weil er für den IS gekämpft hat.

Zwei Islam-Gutachter wurden ebenfalls gehört. Ednan Aslan, Professor für islamische Religionspädagogik, analysierte vier Freitagsgebete des Predigers. Der Sachverständige kam zu dem Schluss: "Die Gebete basieren auf radikal-islamistischer Ideologie", und das stehe "im Gegensatz zur Vorstellung der klassischen Gelehrten.

„Islamische Nazis“

"Islamisten sind islamische Nazis", sagte der Staatsanwalt in seinem Schlussplädoyer. "Der Islamismus verdrängt den Rechtsstaat, wenn wir nicht aufpassen", betonte er. "Wir müssen aufhören mit falscher Toleranz", forderte der Ankläger, denn die staatlichen Grundrechte "werden in kleinem Rahmen in diesen Vereinen attackiert", wetterte er gegen radikale Glaubensvereine.

Die Verteidigung war teilweise noch Mittwochabend, teilweise Donnerstagfrüh mit ihren Schlussplädoyers an der Reihe. "Es fehlt an Beweisergebnissen", meinte einer der Anwälte. Der angeklagte Imam habe nie jemanden radikalisiert und angeworben, sondern im Gegenteil "andere vor dem Kampf für den IS gewarnt." Dass einer der Beschuldigten ein Zielfernrohr für eine Kalaschnikow gekauft und seinem Bruder - einem Scharfschützen beim IS - geschickt hatte, sei "ein Fehler" gewesen, aber sein Mandant wusste nicht, wofür der Bruder es gebraucht hatte. "Er wird es ja nicht als Briefbeschwerer benutzt haben", meinte der Staatsanwalt.

Zuletzt durften sich noch die Beschuldigten äußern: "Ich habe an die Gerechtigkeit geglaubt, weil wir nichts gemacht haben", sagte der Imam, dem als Hauptangeklagten vorgeworfen wird, junge Männer für den IS angeworben und radikalisiert zu haben. Er habe "70 Gedichte geschrieben" und sein Buch sei fast fertig, führte er für seine friedliche Gesinnung ins Treffen.

Die Geschworenen berieten sechseinhalb Stunden und fällten schließlich vier Schuld- und zwei Freisprüche. Der Imam wurde wegen der Verbrechen der terroristische Vereinigung und kriminellen Organisation sowie staatsfeindlicher Verbindung zu sieben Jahren Haft verurteilt. Sein Stellvertreter wurde in den selben drei Punkten, außerdem noch wegen Terrorismusfinanzierung für schuldig befunden und bekam sechs Jahre. Ein Angeklagter, der selbst in Syrien war, wurde zu fünf Jahren verurteilt. Mit fünf Monaten bedingter Haft kam der Obmann des Vereins davon, der Kassier und der Vermieter wurden freigesprochen. Weder die Angeklagten noch der Staatsanwalt gaben eine Erklärung ab, das Urteil ist daher nicht rechtskräftig.

(APA)

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