Verordnung

Ukrainer dürfen ein Jahr in Österreich bleiben und arbeiten

Menschen aus der Ukraine kommen am Wiener Hauptbahnhof an.
Menschen aus der Ukraine kommen am Wiener Hauptbahnhof an. (c) APA/TOBIAS STEINMAURER (TOBIAS STEINMAURER)
  • Drucken

Die Verordnung, die den vorübergehenden Schutz von geflüchteten Menschen aus der Ukraine regelt, liegt vor. Sie gewährt Ukrainern und in dem Land Schutzberechtigten für ein Jahr Schutz und Zugang zum Arbeitsmarkt. Für Drittstaatsangehörige gelten andere Regeln.

Das Regulativ für Flüchtlinge aus der Ukraine steht fest. Das Innenministerium hat am Donnerstag die dafür notwendige Verordnung fertiggestellt, die nach einem Umlaufbeschluss des Ministerrats am Freitag noch vom Hauptausschuss verabschiedet werden muss. Dieser zufolge können Ukrainer und in dem Land Schutzberechtigte zunächst ein Jahr in Österreich bleiben und auch hier arbeiten.

Alle anderen Personen, die aus dem Kriegsland nach Österreich flüchten, dürfen zwar einreisen, erhalten aber nicht dieselben Rechte. Sie werden bei der Heimreise in ihre Herkunftsländer unterstützt, sofern diese möglich ist. Sollten sie hier bleiben wollen, müssen sie einen Asylantrag stellen, geht es aus einem Text des Innenressorts hervor.

Die Regierung bewegt sich damit entlang einer Richtlinie, die seitens der EU vorgegeben wurde. Mit der österreichischen Umsetzung ist für das Innenministerium sichergestellt, dass allen, die vor dem Krieg in der Ukraine flüchten müssen, rasch und unbürokratisch geholfen wird. Mit diesem vorübergehenden Schutz werden geflüchtete Ukrainer auch Zugang zum Arbeitsmarkt, zu Bildung und zu medizinischer Versorgung erhalten.

Karner warnt vor großen Herausforderungen

Wie Innenminister Gerhard Karner (ÖVP), der sich für die Hilfsbereitschaft der Bevölkerung bedankt, betont, kommen große Herausforderungen auf Österreich zu. Vor allem Unterkünfte für Ukrainerinnen und Ukrainer werden benötigt und die Bereitstellung und Vorbereitung dieser Nachbarschaftsquartiere bedürfe einer gemeinsamen Kraftanstrengung.

Zielgruppe des besonderen Schutzes sind vertriebene Staatsbürger der Ukraine, Bürger des Landes, die bereits vor dem 24. Februar in Österreich aufhältig waren, Drittstaatsangehörige mit internationalem Schutz in der Ukraine sowie Familienangehörige. Das inkludiert Ehegatten, minderjährige Kinder und enge Verwandte im gleichen Haushalt.

Andere Regeln für Drittstaatsangehörige

Darüber hinaus wird Drittstaatsangehörigen aus der Ukraine, die sicher in ihr Heimatland zurückkehren können, die Einreise nach Österreich aus humanitären Gründen gewährt. Danach werden sie bei der Weiterreise unterstützt.

Personen, die nicht sicher in ihren Herkunftsstaat zurückkehren können, können einen Antrag auf internationalen Schutz in Österreich stellen, der im Rahmen eines Asylverfahrens individuell geprüft wird.

Personen, die aufgrund ihrer Hilfsbedürftigkeit unmittelbar Unterstützung benötigen, werden im Rahmen der Grundversorgung des Bundes und der Länder durch die Gewährung von Unterkunft, Verpflegung sowie Krankenversorgung unterstützt. Derzeit werden allein in den Betreuungseinrichtungen des Bundes bereits über 600 Vertriebene aus der Ukraine untergebracht. Bezüglich finanzieller Regelungen, wie Kostensätze und Ankunfts- bzw. Transferquartiere finden Abstimmungen mit den Ländern statt.

(APA)

Lesen Sie mehr zu diesen Themen:


Dieser Browser wird nicht mehr unterstützt
Bitte wechseln Sie zu einem unterstützten Browser wie Chrome, Firefox, Safari oder Edge.