Section Control muss ab sofort abgeschaltet werden

(c) Presse (Clemens Fabry)
  • Drucken

Der VfGH hat das Messsystem für rechtswidrig erklärt. Verkehrsminister Faymann kündigt eine "Reparatur" der Verordnung innerhalb von vier Wochen an.

Die Section Control ist vorerst Geschichte. Laut einem Urteil des Verfassungsgerichtshofes (VfGH) muss das elektronische Geschwindigkeitsmesssystem auf Grund einer fehlenden Verordnung unverzüglich abgeschaltet werden. Dies gilt für derzeit insgesamt vier Abschnitte auf österreichischen Autobahnen. Ab sofort dürfen über jene Lenker, die wegen Schnellfahrens registriert wurden, keine Strafen verhängt werden.

Bis zum Erlass einer Verordnung durch den Verkehrsminister müssen die Section Control-Bereiche abgeschaltet bleiben bzw. dürfen nicht in Betrieb genommen werden. Die elektronische Tempokontrolle "verstößt nur dann nicht gegen das Grundrecht des Datenschutzes, wenn die bestehenden gesetzlichen Regeln zur Errichtung solcher automatischen Messsysteme verfassungskonform angewendet werden", so der VfGH.

Faymann verspricht "Reparatur"

Nach dem Urteil des VfGH hat Verkehrsminister Werner Faymann (SPÖ) unverzüglich die Vorbereitungen zum Erlass von Verordnungen, mit denen die elektronische Geschwindigkeitsmessung wieder in Betrieb genommen werden kann, gestartet. Diese sollen innerhalb von einem Monat in Kraft treten, teilte das Ressort mit.

"Die Verkehrs- und Rechtssicherheit steht im Vordergrund. Daher werden wir innerhalb von vier Wochen die notwendigen Verordnungen erlassen, damit die Section Control wieder rechtskonform in Betrieb gehen kann", erklärte der Verkehrsminister in einer Aussendung am Freitag. Die Einholung der notwendigen Gutachten für die Streckenabschnitte mit Section Control würde zwei bis drei Wochen in Anspruch nehmen. In längstens vier Wochen sollen die Verordnungen ihre Wirksamkeit entfalten und die Anlagen wieder eingesetzt werden.

Mit 92 km/h gemessen - und geklagt

Zu Stande kam das VfGH-Urteil, weil ein Autofahrer, der im Mai 2005 auf der Donauuferautobahn (A22) im Kaisermühlentunnel mit durchschnittlich 92 km/h - und nicht mit den vorgeschriebenen 80 km/h - unterwegs war, das Urteil des Unabhängigen Verwaltungssenats (UVS) nicht akzeptierte und sich an höhere Instanzen wandte. Der VfGH stellte nun fest, dass "für diese Section Control Anlage keine entsprechende Verordnung existiert. Die Ermittlung von Daten durch diese Anlage war und ist daher - solange es keine entsprechende Verordnung gibt - unzulässig."

Alle Abschnitte betroffen

VfGH-Präsident Karl Korinek betonte nach der Urteilsverkündung, dass eine Verordnung einer Strecke "mit besonderem Gefährdungspotenzial" bedürfe. Ob die nötigen gesetzlichen Vorkehrungen auch für die übrigen drei Abschnitte fehlen, ließ er offen: "Ich hab nicht gesucht, aber ich kenne keine Verordnung. Es betrifft sicher alle Abschnitte."

Interessant wird es nun auch für die Autofahrer: Einerseits dürfen ab sofort keine Organmandate für Schnellfahrens ausgestellt werden, andererseits müssen auch jene Lenker, die schon in die Tempo-Falle getappt sind, keine Strafe bezahlen. Dies gilt allerdings nur für laufende Verfahren (etwa bei einer Beeinspruchung). Wer bereits eingezahlt hat, kann sein Geld nicht mehr zurückfordern.

Section Control

(APA/Red.) Derzeit gibt es in Österreich vier Section-Control-Anlagen: Zwei fixe Anlagen sind im Kaisermühlentunnel auf der Donauuferautobahn (A22) und im Wechselgebiet auf der Südautobahn (A2) im Einsatz. Die mobile Anlage ist von der Westautobahn (A1) in Oberösterreich ins Liesertal auf die Tauernautobahn (A10) übersiedelt. Eine vierte wäre am 18. Juni im Baustellenbereich zwischen Gleisdorf und Lassnitzhöhe (A2) in Betrieb gegangen.

Lesen Sie mehr zu diesen Themen:


Dieser Browser wird nicht mehr unterstützt
Bitte wechseln Sie zu einem unterstützten Browser wie Chrome, Firefox, Safari oder Edge.