Verbot von Alk-Ausschank an Jugendliche verschärft

APA (Archiv/dpa)
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Das Verbot des Alkohol-Ausschanks an Jugendliche wird verschärft. Wirte sind künftig verpflichtet, das Alter ihrer Gäste durch Ausweiskontrollen festzustellen. Diese Maßnahme gegen das Komatrinken Jugendlicher empfahl der Wirtschaftsausschuss am Dienstag dem Nationalratsplenum. Strafen bei einem Verstoß gegen das Gesetz sollen zudem erhöht werden.

Wirtschaftsminister Bartenstein sah in den Maßnahmen einen Beitrag zur Ergänzung der Jugendschutzgesetze, die sich in den Ländern vielfach als "zahnlos" herausgestellt hätten. Dabei kritisierte der Minister, dass Jugendliche in mehreren Bundesländern bereits mit 16 Jahren hochprozentigen Alkohol konsumieren dürfen.

Wirte, die gegen das Alkohol-Ausschankverbot an Jugendliche verstoßen, müssen künftig mit einer Mindeststrafe in Höhe von 180 Euro rechnen. Die Maximalstrafe wird allerdings von 2.180 auf 3.600 Euro erhöht. Im Wiederholungsfall droht der Verlust der Konzession, berichtete das Wirtschaftsministerium.

Darüber will Bartenstein die Kontrolldichte deutlich erhöhen, auch intensivere Schwerpunktaktionen sind geplant. Zuständig für die Einhaltung der Regeln sind die Bezirksverwaltungsbehörden. Eine Ministerweisung an die Länder soll hier verstärkte Überprüfungen sicherstellen. Die Novelle der Gewerbeordnung tritt mit 1. Jänner in Kraft.

(APA)

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