Nun werden die Vernehmungs-Protokolle von Natascha Kampusch doch den Ermittlern des Bundeskriminalamtes vorgelegt. Bisher wurde das aus Angst vor der Veröffentlichung intimer Details nicht erlaubt.
Ermittler des Bundeskriminalamtes dürfen nun doch in die Vernehmungs-Protokolle von Natascha Kampusch Einsicht nehmen. Das berichtet das Ö1 Mittagsjournal. Die Oberstaatsanwaltschaft hat demnach heute, Mittwoch, eine entsprechende Weisung erteilt. Damit soll der Vorwurf entkräftet werden, wonach die Staatsanwaltschaft in dem Fall Informationen über etwaige Mittäter zurückhalte.
Bisher wurde nicht veröffentlicht, weil befürchtet wurde, dass intime Details in die Medien gelangen würden. Nur der Untersuchungsrichter, der Staatsanwalt und ein hochrangiger Polizeiermittler, die nach der Flucht Kampuschs den Fall bearbeitet haben, durften die Protokolle lesen - um die Persönlichkeitsrechte des Entführungsopfers zu schützen.
Soko Kampusch darf Akten einsehen
Die Soko Kampusch darf die Akten nun - auf die Anregung des neu eingesetzten Grazer Oberstaatsanwalts Thomas Mühlbacher - unter bestimmten Sicherheitsvorkehrungen einsehen. So dürfen etwa keine Kopien angefertigt werden, nur zwei Beamte dürfen die Protokolle an Ort und Stelle lesen.
Mit diesem Schritt soll auch den Wünschen von Ludwig Adomovich, dem Leiter der Kampusch-Evaluierungskommission, Genüge getan werden. Er hatte der Staatsanwaltschaft vorgeworfen, sich im Fall Kampusch "tot zu stellen".
(Red.)