Flüchtling-Knigge: „Wie begegne ich Frauen?“

Der Ratgeber beantwortet wichtige Fragen in vier Sprachen.
Der Ratgeber beantwortet wichtige Fragen in vier Sprachen.(c) Faksimile
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Ist Homosexualität erlaubt, darf man auf die Straße spucken? Das Rote Kreuz hat einen Integrationsratgeber herausgebracht.

Wien. Wertekurse, Schulungen für den Umgang mit Frauen, Piktogramme mit Informationen für ein gutes Zusammenleben. Es gibt bereits einige Versuche, Flüchtlingen die Integration in Österreich zu erleichtern. Tägliche Missverständnisse zeigen, wie wichtig das Wissen um Verhalten und Regeln im Land sind. Den bisher umfassendsten Integrationsratgeber hat nun das Rote Kreuz herausgebracht. Die Organisation präsentierte am Mittwoch ein 144-seitiges kleines Taschenbuch, in dem sie Fragen und Antworten zum Leben in Österreich beantwortet.

Der Ratgeber mit dem Titel „Angekommen“ behandelt unter anderem die Kapitel: Rechte und Pflichten, Gleichberechtigung, Asyl, Gesundheit, Schule, Alltag, Zusammenleben – und gibt dabei klare Antworten, auch auf explizite Themen. So heißt es auf die Frage: „Ist Homosexualität in Österreich erlaubt?“, unter anderem: „Männer und Frauen entscheiden selbst, wie sie ihre Sexualität leben. Jede sexuelle Beziehung, auch zwischen zwei Männern und zwei Frauen ist erlaubt, wenn beide Partner über 14 Jahre alt sind [. . .]“. Eine andere Frage lautet: „Muss meine Frau tun, was ich ihr sage?“ Antwort: „Nein, in Österreich sind Männer und Frauen gleichberechtigt. In keiner Lebenssituation, auch nicht in einer Ehe, darf der Mann der Frau etwas befehlen, er darf ihr auch keine Vorschriften zur Bekleidung machen.“

Weiters erklärt der Ratgeber etwa, ob man fremde Frauen und Kinder auf der Straße berühren darf (nein, aber es wird erwartet, dass man die Hand zur Begrüßung reicht), ob man bei Preisen feilschen darf, (in Geschäften nicht, eventuell auf dem Markt), und ab wann man in Österreich strafmündig ist (14 Jahre alt). Der Ratgeber ist in Deutsch, Englisch, Arabisch und Dari (Persisch, wie es in Afghanistan und Pakistan gesprochen wird) verfasst. Finanziert wurde das Büchlein (50.000 Euro für 60.000 Stück) vom Roten Kreuz und der ORF-Spendenplattform „Helfen. Wie wir.“. Mitentwickelt wurde es vom Vorsitzenden des Expertenrats im Integrationsministerium, Heinz Fassmann, der bei der Präsentation betonte, dass Integration „eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe“ sei und nicht von den Flüchtlingen allein vollbracht werden könne.

Wenige Stunden nach der Präsentation des Buchs wurde ein anderes Missverständnis geklärt: Bei Verhandlungen zwischen NGOs, Finanz- und Innenministerium am Mittwoch wurde klargestellt, dass der Spendenabzug nur für Transitflüchtlinge gilt, also für jene Flüchtlinge, die durch Österreich nach Deutschland gereist sind und auf dem Weg von NGOs mit Kleidung, Essen, Unterkunft etc. versorgt wurden.

Spendenabzug geklärt

Vergangene Woche war ein Brief des Innenministeriums publik geworden, der NGOs aufgefordert hat anzugeben, wie viele Spenden sie insgesamt für Flüchtlinge erhalten haben – den Betrag wollten die Ministerien weniger zahlen. Der Brief dürfte „missverständlich formuliert“ gewesen sein, sagt nun Gerry Foitik vom Roten Kreuz. Gemeint waren nur Spenden für Transitflüchtlinge, eine entsprechende Sonderregelung hatten NGOs im Vorjahr auch unterschrieben. Nun sei das Thema erledigt. Es sei klar, dass Sachspenden, Zeitspenden und für Transitflüchtlinge zweckgewidmete Geldspenden der Regierung nicht nochmals verrechnet würden. „Das wäre Förderbetrug“, so Foitik. Er schätzt, dass nur „wenige zehntausend Euro“ an Spendengeldern explizit für Transitflüchtlinge zweckgewidmet wurden.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 31.03.2016)

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