Russisches Scientology-Verbot verstößt gegen Grundrechte

Für den Europäischen Menschenrechts-Gerichtshof verletzt Russland die Menschenrechte, weil es der Scientology-Organisation seit 1997 die Anmeldung als religiöse Vereinigung verweigert.

Russland hat wegen des Verbots der Scientology-Organisation gegen die Religions- und Versammlungsfreiheit der europäischen Menschenrechtskonvention verstoßen. Zu diesem Urteil kam am Donnerstag in Straßburg der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR), der der Organisation dafür ein Schmerzensgeld von 10.000 Euro zusprach.

Anmeldung bereits 1997 verweigert

Die russischen Behörden hatten der Organisation nach einem neuen Gesetz über religiöse Vereinigungen 1997 eine erneute Anmeldung verweigert. Als Argument wurde angeführt, dass die Statuten der Scientology nicht mit dem neuen Gesetz konform seien. Zuvor war die Organisation seit 1994 als legale religiöse Vereinigung in Russland anerkannt gewesen.

Urteil nur für Russland anwendbar

Elf Mal haben die Scientologen zwischen 1998 und 2005 vergeblich beim russischen Justizministerium eine Neuanmeldung versucht. Die Verweigerung der russischen Behörden entbehre jeder rechtlichen Grundlage, befanden die Straßburger Richter in ihrer Begründung. Das russische Justizministerium "hat in diesem Fall gegen seine Pflicht auf Neutralität und Gleichbehandlung religiöser Gemeinschaften verstoßen", hieß es in der Urteilsbegründung.

Dieses Urteil gilt nur für die spezifische Lage in Russland, wo Scientology vor 1997 als religiöse Vereinigung anerkannt war.

(APA)

Lesen Sie mehr zu diesen Themen:


Dieser Browser wird nicht mehr unterstützt
Bitte wechseln Sie zu einem unterstützten Browser wie Chrome, Firefox, Safari oder Edge.