Gewalt auf Video: „War Dummheit“

Die 16-jährige Hauptangeklagte am Mittwoch vor Gericht.
Die 16-jährige Hauptangeklagte am Mittwoch vor Gericht.APA/ROLAND SCHLAGER
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Die gerichtliche Aufarbeitung des Facebook-Prügelvideo-Falles geriet zum Sittenbild eines rohen Jugendmilieus. Fünf Angeklagte wurden zu teilbedingten Haftstrafen verurteilt.

Wien. Seit ein paar Wochen ist sie 16 Jahre alt. Ja, das Ganze tue ihr leid. Sagt sie. Manchmal, wenn die Mitangeklagten reden, muss sie grinsen. Das sieht dann weniger nach Reue aus. Gestern, Mittwoch, wurde sie in einer (Straf-)Sache, der voriges Jahr die Bezeichnung „Affäre“ zukam, zu 18 Monaten teilbedingter Haft verurteilt.

Vorigen November hatte die Jugendliche (sie war noch 15) eine Bestrafungsaktion gegen eine gleichaltrige Bekannte inszeniert. Sechs Jugendliche – alle mussten sich nun vor Gericht verantworten – hatten sich daran beteiligt. Das dabei aufgenommene Prügelvideo wurde von der Tante des Opfers auf Facebook gestellt. Dies löste eine Debatte über die Pflichten des Internetgiganten aus. Eine Woche lang konnte alle Welt dabei zusehen, wie eine 15-Jährige in einer Mauernische nahe dem Kinocenter „Donau Plex“ in Wien-Donaustadt von Jugendlichen umringt und solange geschlagen wurde, bis sie einen doppelten Kieferbruch erlitt. Millionenfach wurde das Gewaltvideo angeklickt. Erst auf Intervention des Justizressorts nahm Facebook das Video vom Netz.

Warum? Warum machen Jugendliche das? Anwalt Wolfgang Blaschitz, Verteidiger eines mitangeklagten 16-jährigen Burschen aus Tschetschenien, sprach von „Respektschellen“. Das Wort kennt die 16-Jährige gar nicht. Sie will die Strafaktion auch nicht als Jugendritual hochstilisiert wissen; sondern erklärt ihrer Richterin: „Das hat mit Dummheit zu tun.“ Eigene Dummheit, meint sie damit.

Unbefriedigende Motivsuche

Aber noch einmal: warum? Was war das Motiv? Mit dem späteren Opfer habe es „mehrere Streitereien“ gegeben. Etwa wegen eines geborgten, vom Opfer nicht rechtzeitig retournierten Handys. Oder wegen angeblich geborgten Geldes.

„Ich hatte ein hohes Aggressionspotenzial“, lässt nun die 16-Jährige mit den auffällig rot geschminkten Lippen wissen. Dies klingt nicht nach dem eigentlichen Wortschatz der Angeklagten, die Richterin steigt aber darauf ein: „Warum?“ – „Wegen meiner Kindheit. Wie ich aufgewachsen bin.“
Richterin: „Wo wohnen Sie normalerweise?“ Sie lebe in einer betreuten Wohngemeinschaft in Amstetten (Niederösterreich), so die Angeklagte. Also normalerweise. Und ja, manchmal sei sie dort auch abgängig. Dieses „normalweise“ gilt aktuell aber sowieso nicht. Die Jugendliche, die nun verspricht, ihren Hauptschulabschluss nachholen zu wollen und einer Psychotherapie zustimmt, sitzt nämlich wieder in U-Haft. Vor Weihnachten wurde sie in Sachen „Prügelvideo“ aus ebendieser entlassen – nach Weihnachten wanderte sie umgehend wieder hinter Gitter, weil sie in einem Drogeriemarkt einen Diebstahl versuchte und Mitbewohnern ihrer WG mit „50 Albanern“ drohte.

Auch der 16-Jährige sitzt in U-Haft. Er deckte vor kurzem Außenminister Sebastian Kurz mit Hass-Postings ein. Weiters ist ein 21-jähriger, doppelt vorbestrafter Tschetschene in U-Haft – er war es, der für den finalen Kieferbruch der 15-Jährigen gesorgt hatte. Die weiteren drei Angeklagten: der 19-jährige Bruder des 21-Jährigen, eine 17-Jährige aus Niederösterreich und eine 16-Jährige aus Ecuador.

Teilbedingte Haftstrafen

Und nein, die Bestrafung, bei der das Opfer vor laufender Handykamera Blut spucken musste (Staatsanwältin: „Warum das?“ – Angeklagte: „Dummheit!“), ist nicht die einzige ihrer Art gewesen. Tags darauf folgte die Fortsetzung. Der 21-Jährige hielt das Opfer, eine Jugendliche, fest. Was die nunmehrige Hauptangeklagte dann tat, schildert der – damals mitfilmende – 16-jährige Tschetschene so: „Sie hat ihr nur zweimal mit dem Fuß ins Gesicht getreten.“

Letztlich werden fünf der sechs Angeklagten wegen schwerer Körperverletzung (nicht rechtskräftig) verurteilt. Für die 16-Jährige setzt es eben 18 Monate Haft (zwei Drittel davon bedingt). Und die Weisung, sich einer Psychotherapie zu unterziehen.

Genaugenommen handelt es sich dabei um eine Zusatzstrafe. Denn die Jugendliche ist erst - wie berichtet - vor ein paar Wochen zu fünf Monaten bedingter Haft rechtskräftig verurteilt worden. In diesem Prozess ist es um einen Einbruch in das in Niederösterreich liegende Haus ihres Stiefvaters gegangen. Deshalb sowie wegen unbefugten Gebrauchs von Fahrzeugen und wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz (die Jugendliche besaß einen Schlagring) ist dieses frühere Urteil ergangen.

Zurück zum aktuellen Prozess: Der 21-Jährige bekommt zwei Jahre teilbedingte Haft. Der 16-Jährige 18 Monate teilbedingt. Die zwei Mädchen bekommen je zwölf Monate bedingt. Der sechste Angeklagte wird freigesprochen.

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