Sechs Monate Haft für Hitlergruß

(c) AP (Daniel Maurer)
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Für den deutschen Ex-RAF-Mitgründer und nunmehrigen Rechtsextremisten Horst Mahler war sein "deutscher Gruß" rechtlich gedeckt, die Richter sehen das anders: Sechs Monate unbedingt.

Der deutsche Rechtsextremist Horst Mahler ist am Freitag wegen Zeigens des Hitler-Grußes zu sechs Monaten Haft ohne Bewährung verurteilt worden. Mahler hatte den verbotenen Gruß im November 2006 in Cottbus gezeigt, als er eine Haftstrafe wegen Volksverhetzung antrat. Die Richter werteten Verwendung eines verbotenen nationalsozialistischen Symbols.

Mahler selbst hatte beim Prozessbeginn im September die Tat zwar gestanden, sah sein Handeln allerdings als "Zeugnis seiner Weltanschauung" durch das deutsche Grundgesetz gedeckt. Bei der Urteilsverkündung am Freitag war er nicht anwesend.

Vom RAF-Gründer zum NPD-Anwalt

Mahler ist eine der schillerndsten Figuren der rechtsextremen Szene in Deutschland. Er war einst Mitbegründer der linksterroristischen Rote Armee Fraktion (RAF). Später wechselte er vom linken und rechte Lager. Er wurde Mitglied und Anwalt der rechtsextremistischen NPD. Der NPD gehört er inzwischen nicht mehr an.

Auch Lebensgefährtin Mahlers, die ihn bei der Verhandlung als Anwältin vertrat, muss sich seit dem 15. November wegen Volksverhetzung vor dem Landgericht Mannheim verantworten. Die 44-Jährige war Verteidigerin des im Frühjahr 2006 verurteilten Holocaust-Leugners Ernst Zündel. Sie hatte in dem Prozess die Judenvernichtung durch die Nationalsozialisten geleugnet. (APA/Red.)

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