Abfangjäger: Sicherheitsrat entscheidet über Abschussbefehl

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Was darf der Eurofighter? Der Nationale Sicherheitsrat muss klären, ob der Abschuss einer Passagiermaschine überhaupt zulässig wäre.

Wien (maf). Darf ein Passagierflugzeug abgeschossen werden, das von Terroristen entführt wurde und beispielsweise gegen ein vollbesetztes Fußballstadion gelenkt wird? Und wenn ja, wer entscheidet das im Ernstfall? Diese Fragen stehen im Mittelpunkt, wenn heute, Freitag, im Bundeskanzleramt der Nationale Sicherheitsrat zusammentritt.

Die Beteiligten hielten sich im Vorfeld bedeckt. Verteidigungsminister Norbert Darabos (SPÖ) hat seine Rechtsexperten mit der Klärung der Fragen beauftragt und will erst heute reden. Auch aus der ÖVP waren keine klaren Äußerungen über die grundsätzliche Frage des Schießbefehls zu hören. Lediglich die Verantwortlichkeit ist für die ÖVP klar: Aus rein praktischen Gründen, weil im Ernstfall nur wenige Minuten Zeit sind, müsse der Verteidigungsminister entscheiden.

Festgelegt haben sich dagegen die Grünen: Ein Passagierflugzeug dürfe auf keinen Fall abgeschossen werden, sagt Sicherheitssprecher Peter Pilz. Dies verbiete schon die Menschenrechtskonvention. Mit der gleichen Begründung hatte der deutsche Verfassungsgerichtshof vor einem Jahr die Möglichkeit eines Abschussbefehls abgelehnt.

Einberufen ist der Sicherheitsrat von Pilz worden – und zwar aus einem anderen Grund: Der Grüne will Details über die Einigung zwischen Darabos und der Eurofighter GmbH wissen. Die will auch die ÖVP: „Wir erwarten uns in einigen Punkten klare Antworten des Verteidigungsministers“, heißt es aus der Parteizentrale. Etwa über die bereits angekauften Iris-T-Raketen, die mit den nun zu liefernden Tranche-1-Flugzeugen nicht funktionieren.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 20.07.2007)

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