BZÖ: "Maßnahmenpaket gegen islamischen Fundamentalismus"

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Die BZÖ-Spitze verlangt in ihrem Kampf gegen die "massiven Islamisierungs-Versuche in Österreich" das Verbot von Burkas sowie ein Moscheen- und Minarettbauverbot.

BZÖ-Generalsekretär Gerald Grosz und BZÖ- Menschenrechtssprecher Gernot Darmann präsentierten heute ihr neu geschnürtes "Maßnahmenpaket gegen den islamischen Fundamentalismus". Dieses Paket besteht aus der Forderung nach einem Verbot von Burkas sowie einem Verbot von Moscheen- und Minarettbau in Österreich.

"Willenserklärung" vom Nationalrat

Grosz und Darmann erwarten sich eine "Willenserklärung" gegen den Minarettbau vom Nationalrat, die an die Bundesländer gerichtet sein soll. Sie beziehen sich damit auf eine Ankündigung des Kärntner Landeshauptmannes Jörg Haider (BZÖ), den Moscheen- und Minarettbau in seinem Bundesland verbieten zu wollen: "Wenn man in Kärnten für den Bau eines Kirchturmes eine Sonderwidmung braucht, warum sollte dies nicht auch für eine Moschee oder Minarette gelten?", so Darmann. Diese Maßnahme sei zudem verfassungskonform und gesetzlich erlaubt.

Burkas verbieten

Weiters pocht das BZÖ auf ein Verbot von Burkas - dies sind Schleier, die sowohl Gesicht als auch Körper vollständig verdecken und nur über ein kleines Sichtfenster verfügen. Man verlangt ausdrücklich kein Kopftuchverbot - in dieser Hinsicht fühlt man sich von den Medien missverstanden -, sondern wolle ein Vermummungsverbot nach niederländischem Vorbild erreichen. Dort will die Regierung als erstes europäisches Land die Burka oder andere Kleidung mit Gesichtsschleier komplett von der Straße verbannen. Zwar habe auch das Kopftuch als religiöses Symbol in Schulen und öffentlichen Einrichtungen nichts verloren, das Burka-Verbot beziehe sich Darmanns Aussagen nach jedoch nicht auf die Religionsfreiheit, sondern auf „die Burka als Symbol der Unfreiheit der Frau". Eine solche Art der Vermummung bedeutet "eine so massive Einschränkung der persönlichen Freiheit, dass ein Verbot" seiner Ansicht nach "selbstverständlich gerechtfertigt ist".

(APA, Red.)

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