Online-Durchsuchung kommt im Herbst 2008

(c) AP (Michael Probst)
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Bei Verdacht auf schwere Verbrechen darf die Polizei spätestens ab Herbst kommenden Jahres die Computer der Verdächtigen ausspionieren. Missbrauch soll durch strenge Auflagen verhindert werden.

Justizministerin Maria Berger (SPÖ) und Innenminister Günther Platter (ÖVP) haben sich auf die Online-Durchsuchung privater Computer geeinigt. Vor allem der Innenminister verspricht sich von dieser Maßnahme besondere Fahndungserfolge bei der Terrorfahndung.

Am Mittwoch wird der Entwurf im Ministerrat diskutiert, dann soll eine Expertengruppe alle technischen und gesetzlichen Details klären. Spätestens im Herbst 2008 soll dann die Online-Durchsuchung erstmals in Österreich möglich sein.

Allerdings nur unter bestimmten Bedingungen: Die Polizei darf die Online-Durchsuchung nur beim Verdacht schwerer bzw. terroristischer Verbrechen einsetzen, erklärte Platter im Ö1-"Morgenjournal". Dazu gehört auch der Verdacht auf Unterstützung terroristischer Vereinigungen. Konkret muss es sich um Taten handeln, auf die mindestens 10 Jahre Haft drohen.

Berger: "Nur im Einzelfall einsetzen"

Justizministerin Berger erklärte, dass auf private Computer nur dann zugriffen werden dürfe, wenn ein konkreter Tatverdacht besteht. Und es brauche "die Anordnung des Staatsanwalts mit richterlicher Genehmigung jeweils im Einzelfall". Außerdem muss die gesamt Online-Durchsuchung vom Rechtsschutzbeauftragten kontrolliert werden.

Geht es nach der Justizministerin, dann soll durch diese Auflagen gesichert sein, dass Onlinedurchsuchungen künftig weder willkürlich noch flächendeckend durchgeführt werden. Berger verweist auf Erfahrungen mit dem Lauschangriff, der bisher im Durchschnitt ein bis zwei Mal im Jahr eingesetzt worden sei. Sie erwartet, dass das ähnlich bei der Online-Durchsuchung der Fall sein wird. Grundsätzlich glaubt Berger schon, dass die neue Fahndungsmethode sinnvoll ist.

Bei der Online-Durchsuchung werden Computer mit speziellen Computerprogrammen - so genannten "Trojanern" - infiziert. Dadurch wird es möglich, die Festplatte der Verdächtigen nach belastendem Datenmaterial zu durchsuchen. Zudem können E-mails, Chats und Internet-Telefonate überwacht werden. (Ag./Red.)

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