Eurofighter: Pilot entscheidet über Waffengebrauch

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Verteidigungsminister Darabos und Innenminister Platter teilen sich in Krisenfällen die "Freigabe des Waffengebrauchs" für die Abfangjäger. Schießbefehl wird es aber keinen geben, "eigenständiges Handeln des Piloten" ist gefragt.

Auch nach der Sitzung des Sicherheitsrates am Freitag herrscht Unklarheit über die zentrale Eurofighter-Frage der vergangenen Woche: Wer erteilt den Abfangjägern einen Schießbefehl, sollte tatsächlich ein Luftangriff auf Österreich drohen? Tagelang schoben Verteidigungsminister Norbert Darabos (SPÖ) und ÖVP-Innenminister Günther Platter die Entscheidungskompetenz wie einen Schwarzen Peter hin und her.

Bundeskanzler Alfred Gusenbauer hat nun die gemeinsame Position der Bundesregierung präsentiert: In der Frage der Abschussgenehmigung von Zivilflugzeugen bei terroristischen Aktionen wird es in Österreich keine gesetzliche Normierung geben. Zuständig sind, je nach Bedrohungsszenario, sowohl der Verteidigungs-, als auch der Innenminister.

Kein Schießbefehl

"Es gibt keinen Schussbefehl, sondern nur eine Freigabe des Waffengebrauchs", stellte der Kanzler klar. Zuständig für diese Freigabe sei bei terroristischen Aktionen der Innenminister, im Falle eines militärischen Angriffs der Verteidigungsminister.

Gusenbauer verwies auf die Entscheidung des deutschen Bundesverfassungsgerichts, wonach eine gesetzlichen Normierung derartiger Fälle unmöglich sei. "Man stößt hier an die Grenzen der Gesetzgebung", so Gusenbauer. "Ich halte eine gesetzliche Änderung daher für falsch."

Pilot entscheidet über Waffengebrauch

Wenn der Innenminister eine Freigabe des Waffengebrauchs geben sollte, sei es dann letztlich in der Verantwortung des Piloten, davon Gebrauch zu machen oder nicht. Es sei hier das "eigenständige Handeln des Piloten" gefragt. Der Kanzler betonte, dass die Piloten auf solche Stresssituationen in Manövern und Übungen vorbereitet werden sollen - so wie auch Polizisten am Boden für Verhalten in einem Ausnahmezustand trainiert werden.

Zwei Minister Waffengebrauch freigeben

Bei einer Bedrohung durch feindliche Militärflugzeuge fällt die Entscheidungskompetenz der Waffenfreigabe dem Verteidigungsminister zu. Er trägt dann die politische Verantwortung für das Handeln des Piloten. Dies war allerdings auch nie strittig. Kommt es jedoch zu einer terroristischen Bedrohung, zum Beispiel durch entführte Passagiermaschinen, dann ist der Innenminister zuständig. Kommt nun aber ein ziviles Flugzeug von seinem festgelegten Kurs ab und reagiert es nicht auf Funksprüche, dann liegt die Kompetenz wieder beim Verteidigungsminister, da diesem die Luftraumüberwachung untersteht. Im Ernstfall wäre also auch nach der Sitzung des Sicherheitsrates eine Absprache zwischen Darabos und Platter notwendig.

Pilz: Verantwortung auf Piloten abgewälzt

Peter Pilz, der Sicherheitssprecher der Grünen, warf den Koalitionspartnern vor, die Verantwortung auf die Piloten abzuwälzen. Innenminister Günther Platter warf Pilz in diesem Zusammenhang vor, die Bevölkerung "unglaublich zu verunsichern". In der Tat ist es aber so, dass durch die heutige Einigung zwar die politische Verantwortung mehr oder weniger geklärt ist - diese trägt der jeweils zuständige Minister. Wer jedoch etwaige rechtliche Folgen wie Schadensersatzklagen, die der Abschuss einer vollbesetzten Passagiermaschine nach sich ziehen könnte, zu tragen hätte, ist auch nach dem Treffen von Freitag noch unklar. (APA/Red.)

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