Speicherung von Telefon- und Internetdaten geplant

Künftig sollen Telefon- und Internet-Verbindungen flächendeckend für sechs Monate gespeichert und Behörden zugänglich gemacht werden. Derzeit ist eine richterliche Genehmigung erforderlich.

Eine sechsmonatige Speicherung von Telefon- und Internetdaten sieht eine Novelle zum Telekommunikationsgesetz vor, die derzeit in Begutachtung ist.

Demnach müssen Kommunikationsanbieter künftig sämtliche Aktivitäten ihrer Kunden protokollieren und für "ermächtigte Behörden" bereithalten. Dabei werden allerdings keine Inhalte erfasst, wohl aber wer wann mit wem und von welchem Ort aus kommuniziert.

Speicherung auf Vorrat

Bisher durften diese Informationen nur mittels einer richterlich genehmigten Überwachung bei konkretem Verdacht erhoben werden, nun sollen sie verdachtsunabhängig auf Vorrat gespeichert werden können.

Damit soll eine EU-Richtlinie umgesetzt und die Bekämpfung der organisierten Kriminalität sowie die Ausforschung von Terror-Verdächtigen erleichtert werden.

Laut Gesetzesentwurf soll damit die Möglichkeit geschaffen werden, "die beträchtlichen technischen Fortschritte im Bereich der elektronischen Kommunikation im Rahmen der Ermittlung, Feststellung und Verfolgung von Straftaten, insbesondere der organisierten Kriminalität, zu nutzen".

Das Ende der Unschuldsvermutung

Der liberale Abgeordnete Alexander Zach, der auf einem SPÖ-Ticket im Parlament sitzt, sieht darin einen "grundrechtspolitischen Dammbruch", der nicht zuletzt auch die Unabhängigkeit der Medien massiv einschränkt.

Er will nun Berufsgruppen und Organisationen dafür sensibilisieren und hat deshalb u.a. an rund 100 Journalisten Briefe geschrieben. "Die Unschuldsvermutung gilt nicht mehr, jeder ist potenzieller Verbrecher", heißt es darin. (APA)

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