Google im Visier der EU-Datenschützer

Zu lange Speicherung. Personenbezogene Daten werden bei der Internetsuche bis zu zwei Jahre aufbewahrt.

Google ist wegen der Speicherung von personenbezogenen Daten bei Suchanfragen ins Visier der EU-Datenschützer geraten. Die Betreiber der zurzeit bedeutendsten Suchmaschine im Internet speichern Daten bis zu zwei Jahren. Dies dürfte laut einer Beratergruppe der EU-Kommission den europäischen Datenschutzbestimmungen widersprechen.

Die EU-Datenschützer haben nun in einem Brief Informationen von Google verlangt, um zu prüfen, ob tatsächlich ein Rechtsverstoß vorliegt. Die Bedenken gegen Google und andere Suchmaschinen mit einer ähnlichen Praxis bestehen schon länger. Denn über die gespeicherten Daten der Suchmaschinen können etwa die politische oder religiöse Einstellung so wie die sexuelle Neigung von Nutzern ausfindig gemacht werden.

Bis vor kurzem hat Google bei jeder Suche den vom Nutzer eingegebenen Suchbegriff und die IP-Adresse seines Computers auf unbestimmte Zeit gespeichert. Vor wenigen Wochen schränkten das Unternehmen aber die Speicherung auf eineinhalb bis maximal zwei Jahre ein. Dies sei zwar ein Schritt in die richtige Richtung, reiche aber vermutlich nicht aus, sagte der Vorsitzende der EU-Beratergruppe, Peter Schaar.

Auch Norwegen ermittelt

Auch Norwegen hat Untersuchungen gegen die Datenspeicherung bei der Suchmaschine Google eingeleitet. Oslo kritisiert, dass es keinen Grund gebe, warum die Betreiber personenbezogene Daten so lange aufbewahren. Nicht betroffen von den Einwänden, sind jene Daten, die Google nach ausdrücklicher Erlaubnis der Benutzer speichert.

Google will noch vor der nächsten Sitzung der EU-Datenschutzgruppe im Juni eine Stellungnahme abgeben. Das kündigte Peter Fleischer, der Datenschutzexperte von Google in Paris an. Sein Unternehmen werde die Einwände jedenfalls ernst nehmen, versprach Fleischer. Mit ein Grund für die plötzliche EU-Prüfung dürfte sein, dass die US-Regierung zuletzt versucht hat, Google zur Offenlegung aller Benutzerdaten zu drängen.

In einem Justizverfahren wurde allerdings geklärt, dass die Internet-Firma nicht generell verpflichtet werden kann, alle Daten von Nutzern mit deren Beziehung zu Suchinhalten bekannt zu geben. Sie muss jedoch Angaben zu 50.000 von der Regierung ausgewählten Internetadressen zugänglich machen. Mit Hilfe der Daten wollen die US-Sicherheitsbehörden unter anderem den Zugang von Minderjährigen zu pornografischen Inhalten untersuchen.

Auch wenn Google derzeit im Rampenlicht steht, dürften solche Datenschutz-Bedenken mehrere große Unternehmen betreffen. So speichern auch Google-Konkurrenten wie Yahoo oder Microsoft die Daten der Nutzer ihrer Portale oder Suchmaschinen, um Nutzergruppen gezielt mit Werbeanzeigen bedienen zu können. Wie die Finanznachrichtenagentur Bloomberg berichtet, seien bei Yahoo oder Microsoft allerdings noch keine entsprechenden Anfragen der EU-Datenschützer eingetroffen.

US-Forderungen gingen zu weit

Im Konflikt mit der US-Regierung hatte sich Google freilich weit deutlicher gegen die Weitergabe von Benutzerdaten gewehrt als die Kontrahenten Yahoo und MSN (Microsoft). Diese hatten eine „begrenzte" Kooperation mit den Sicherheitsbehörden in Aussicht gestellt. Google begründete seine Weigerung unter anderem damit, dass die Forderung der US-Regierung zu weit gegangen seien, die Privatsphäre der Kunden verletzen und Geschäftsgeheimnisse preisgegeben würden.

GOOGLE-COOKIES

Jeder Nutzer erhält bei Verwendung von Google ein individuelles Cookie (Profildatei). Offiziell dient dieses zur Speicherung von Einstellungen. Doch gleichzeitig wird dadurch der PC des Nutzers identifizierbar.

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