Neues Arbeitszeitgesetz im Überblick

Zwölf-Stunden-Tag

Längere Schichten werden möglich

Bisher durfte ein Betrieb zwölf Wochen im Jahr 60 Stunden pro Woche arbeiten lassen, wenn dazu eine wirtschaftliche Notwendigkeit bestand. Künftig ist das 24 Wochen lang möglich, auch ohne Auflagen. Nach acht Wochen muss es aber zwei überstundenfreie Wochen geben. Die Kollektivvertragspartner können auch die tägliche Normalarbeitszeit von acht auf zehn Stunden anheben, ohne dass Überstundenzuschläge fällig werden. Die Arbeitnehmerseite kann bei Lohnverhandlungen im Gegenzug mehr Geld einfordern.

Vier-Tage-Woche

Viele wollen einen freien Tag mehr

Wenn sich Arbeitnehmer und Arbeitgeber in einem Unternehmen auf die Vier-Tage-Woche einigen, ist das künftig ohne kollektivvertragliche Grundlage möglich. Auch einzelne Mitarbeiter können die Vier-Tage-Woche vereinbaren, die Tage müssen nicht zusammenhängen. Oft ist es der Wunsch der Mitarbeiter, einen Tag mehr frei zu haben. Die Normalarbeitszeit bei Gleitzeit darf mittels einer Betriebsvereinbarung von neun auf zehn Stunden angehoben werden. Betriebsvereinbarungen werden somit gegenüber den Kollektivverträgen aufgewertet.

Mehr Strafen

Saftige Strafen für uneinsichtige Bosse

Wenn ein Unternehmer gegen das Arbeitszeitgesetz verstößt, wird er strenger bestraft. Bisher kam ein Firmenchef glimpflich davon, wenn er keine Arbeitszeitaufzeichnungen führte. Das kostete nur 20 bis 436 Euro Strafe. Künftig muss ein Unternehmen diese Summe pro Mitarbeiter bezahlen. Die Strafen für schwere Vergehen werden auf 72 bis 1815 Euro pro Fall und Arbeitnehmer angehoben. Im Wiederholungsfall muss das Unternehmen sogar bis zu 3600 Euro Strafe zahlen. Bei kleineren Vergehen (etwa Meldeverstößen) wird die Strafe hingegen nicht erhöht.

Zuschläge für Mehrarbeit

Überstundenzuschlag auch bei Teilzeit

In Österreich arbeiten 720.000 Personen Teilzeit, vor allem Frauen im Handel und Tourismus. 200.000 arbeiten regelmäßig mehr, als sie ursprünglich vereinbart haben. Sie bekommen nur Überstundenzuschläge, wenn sie länger als 40 Stunden pro Woche arbeiten. Nun sollen sie auch mehr Geld erhalten, wenn sie länger als die vereinbarte Teilzeit arbeiten. Wer etwa 20 Stunden vereinbart hat, bekommt für die 21. Stunde einen Zuschlag von 25 Prozent - sofern ihm die Mehrarbeit nicht durch Zeitausgleich innerhalb von drei Monaten abgegolten wird. 

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