Nahrungsmittel: EU erlaubt Spuren von Gentechnik in Bioprodukten

Laut einer neuen EU-Öko-Verordnung müssen kleinere Verunreinigungen nicht ausgewiesen werden.

Berlin/München (AP/AFP). Bio- und Ökoprodukte können schon bald Spuren gentechnisch veränderter Pflanzen enthalten, ohne dass das auf der Packung angegeben wird. Das wollen die Agrarminister der EU laut einem Bericht des deutschen Nachrichtenmagazins „Focus“ kommende Woche in einer neuen EU-Öko-Verordnung festlegen.

Ware, die etwa durch Pollenflug kontaminiert ist, muss bis zu einem bestimmten Grenzwert nicht gekennzeichnet werden. Das heißt: Landwirtschaftliche Produkte, die im Bioanbau gewachsen sind und Pollen gentechnisch veränderter Pflanzen – etwa vom Nachbarfeld – ausgesetzt waren, ist diese Verunreinigung nicht anzumerken. Eine Ausnahme gibt es nur, wenn ein Schwellenwert von 0,9 Prozent überschritten wird. Dann muss das Produkt entsprechend gekennzeichnet werden. Gelten soll die Regelung ab dem Jahr 2009.

Für Regionen wie Oberösterreich, die sich selbst flächendeckend zu gentechnikfreien Zonen erklären möchten und dies mit möglicher Verunreinigung von ökologischer Landwirtschaft durch Gentechnik am Nachbarfeld begründet haben, wäre dies ein weiterer Rückschlag.

EU-Logo für Bioprodukte

Laut der geplanten Verordnung sollen künftig in Bioprodukten auch veränderte Zusatzstoffe wie Vitamine erlaubt sein. Gentechnisch veränderte Organismen sind aber auch künftig nicht in Biolebensmitteln zugelassen. Gleichzeitig fordert die EU laut dem Bericht die Einführung eines neuen EU-Logos für Bioprodukte. Es solle Waren kennzeichnen, die mindestens zu 95 Prozent ökologisch erzeugt wurden. Das würde das „Aus“ für nationale Biokennzeichen bedeuten. Nur Verbände wie Demeter, Bioland und Naturland, die sich strengere Normen setzten, dürfen zusätzlich mit eigenen Qualitätszeichen werben.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 11.06.2007)

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