Kartellrecht: Haft für Manager

EPA (Hoslet)
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Die für Kartellrecht verantwortlichen Institutionen der EU fordern Haftstrafen für Manager, die schwere Kartellvergehen begehen. Geldstrafen würden keine Wirkung zeigen.

ThyssenKrupp muss 480 Millionen Euro zahlen, Siemens 420 Millionen. Die Unternehmen hatten gegen das Kartellrecht verstoßen, die Strafen werden aber – über kurz oder lang – die Kunden der Unternehmen zahlen.

"Es besteht die große Gefahr, dass die Unternehmen die Geldstrafen auf ihre Preise aufschlagen und am Ende zumindest teilweise die Kunden die Buße bezahlen" meint EU-Wettbewerbskommissarin Neelie Kroes und fordert daher, dass in Zukunft die Manager von Unternehmen, die gegen Kartellrecht verstoßen, persönlich zur Rechenschaft gezogen werden.

In die gleiche Kerbe schlägt der Präsident des europäischen Wettbewerbsgerichts, Bo Vesterdorf: "Bei schweren Kartellvergehen müssen die Manager meiner Ansicht nach strafrechtlich belangt werden", meint er gegenüber dem deutschen "Handelsblatt". Auch seien die Strafen für Kartellrechtsverstöße bereits extrem hoch und würden dennoch nicht wirken. -md-

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