"Körberlgeld" für Banken: Überweisungen dauern bis zu 6 Tage

(c) Die Presse (Clemens Fabry)
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"Es drängt sich der Verdacht auf, dass das System Methode hat", sagt Bernd Lausecker, Finanzexperte des Vereins für Konsumenten-Information.

Österreichs Banken lassen sich Zeit bei Inlandsüberweisungen: Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hat neun heimische Geldinstitute auf die rasche Abwicklung hin getestet. Das Ergebnis: Im Schnitt braucht eine Online-Überweisung in Österreich 2,19 Tage, Zahlschein-Überweisungen dauern 3,27 Tage. Nach Schätzungen des VKI verdienen sich die heimischen Geldinstitute dadurch jährlich ein "Körberlgeld" von rund 20 Mio. Euro.

Negativer Spitzenreiter im Test ist die Oberbank mit einer benötigten Überweisungsdauer von 6,6 Tagen (Zahlschein), also vom Moment der Aufgabe der Überweisung bis zum Moment der Gutschrift.

"Eile mit Weile" mit System?

Trotz technologischer Aufrüstung habe sich das Tempo von Geldtransfers seit dem Jahr 2000 nur marginal beschleunigt, so Floss. In sieben Jahren sei nur eine Verbesserung von maximal 10 Prozent eingetreten. Die "Eile mit Weile" von der Abbuchung bis zur Gutschrift auf dem Kundenkonto sei zudem "sicher nicht zum Schaden der Banken", betonte der Konsumentenschützer. "Es drängt sich der Verdacht auf, dass das System Methode hat", so auch Bernd Lausecker, Finanzexperte beim VKI.

Zudem würden die Banken Online-Überweisungen forcieren. So habe etwa die Bawag P.S.K. keine Zahlscheinboxen mehr aufgestellt, sondern biete nur mehr Online-Terminals in ihren Geschäftsstellen an.

Derzeit herrsche hinsichtlich der Dauer von Überweisungen Vertragsfreiheit, so der VKI-Geschäftsführer. Mit der Verabschiedung der neuen EU-Richtlinie zum grenzüberschreitenden Zahlungsverkehr muss sich das bis zum Jahr 2010 ändern. Dann sollen solche Transaktionen innerhalb von zwei Tagen abgewickelt werden. Ab 2012 sollen Überweisungen in einem Tag über die Bühne gehen. Derzeit gilt beim grenzüberschreitenden Zahlungsverkehr eine Maximaldauer von 5 Tagen, sagte er.

Die EU-Mitgliedstaaten sind aufgefordert, das EU-Gesetz so bald wie möglich und spätestens bis zum 1. November 2009 in nationales Recht umzusetzen. (Ag./Red.)

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