Südafrika: US-Gericht lässt Apartheid-Klage gegen Konzerne zu

(c) EPA (Hugo Philpot)
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Tausende Opfer der Rassentrennung können Deutsche Bank, Exxon Mobil und andere Firmen auf Schadenersatz klagen.

NEW YORK (Reuters/go). Dieses Urteil hat es in sich: Der „US Court of Appeals for the Second Circuit“ in New York entschied am Freitag, mehrere Klagen von Opfern des südafrikanischen Apartheid-Regimes gegen internationale Konzerne in den USA zuzulassen. Damit können drei Gruppen von Klägern, die insgesamt zehn Klagen vorgebracht haben, gegen namhafte Konzerne wie BP, Exxon Mobil, Citigroup, Deutsche Bank, UBS, IBM General Motors und Ford vorgehen. Zehntausende Kläger sind in diesen Gruppen zusammengefasst, die den Konzernen vorwerfen, mit der rassistischen Regierung Südafrikas zusammengearbeitet zu haben. Damit hätten die Konzerne Folter und Mord von Schwarzen indirekt unterstützt und gefördert.

Das US-Berufungsgericht verwarf damit die Ansicht des erstinstanzlichen Gerichts, wonach der „Alien Tort Claims Act“ nicht auf Fälle anzuwenden sei, wo es um die Verletzung von völkerrechtlichem Gewohnheitsrecht geht. Dieses bemerkenswerte US-Gesetz gibt es seit dem Jahr 1789. Es besagt, dass man Ansprüche, die auf US-Zivilrecht beruhen, auch dann vor US-Gerichten geltend machen kann, wenn man weder selber US-Bürger ist noch die betreffenden Ereignisse sich in den USA abgespielt haben. Ausdrücklich gilt das nur für Völkerrecht und Staatsverträge, bei denen die USA Partei ist.

Dieser Fall hat einen brisanten politische Aspekt. Denn sowohl die südafrikanische Regierung als auch das US-Außenamt hatten versucht, die Gerichtsprozesse zu verhindern. Diese riskierten laut US-Außenamt „ernste nachteilige Folgen für signifikante Interessen der Vereinigten Staaten“.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 15.10.2007)

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