ÖGB-Klage abgewiesen: Kein Schadenersatz für Bawag-Pleite

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Das Handelsgericht verneinte geltend gemachte Ansprüche des ÖGB und der "Schuldenholding" AVB. ÖGB-Präsident Hundstorfer zeigt sich "tief enttäuscht".

Das Wiener Handelsgericht hat die Schadenersatzklage des ÖGB und der Anteilsverwaltung (AVB) Bawag PSK Aktiengesellschaft gegen die früheren Bawag-Generaldirektoren Helmut Elsner und Johann Zwettler, vier weitere frühere Vorstandsmitglieder, den Ex-BAWAG-Aufsichtsratpräsidenten Günter Weninger und den ehemaligen ÖGB-Präsidenten Fritz Verzetnitsch abgewiesen. Im am Donnerstagnachmittag zugestellten schriftlichen Urteil kommt das Gericht zum Schluss, der Klage - Streitwert: Elf Millionen Euro - komme keine Berechtigung zu.

Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Der ÖGB als auch die "Schuldenholding" dürften dagegen unverzüglich Rechtsmittel einlegen.

45 Seiten umfasst das Urteil des Wiener Handelsgerichts, in dem nicht nur die Klage des ÖGB und der "Schuldenholding" AVB abgewiesen wird. Das Gericht spricht darüber hinaus "die klagenden Parteien zur ungeteilten Hand schuldig," dem ehemaligen BAWAG-Generaldirektor Helmut Elsner binnen 14 Tagen die Prozesskosten von 169.281,28 Euro zu ersetzen. Auch den übrigen Beklagten haben laut erster Instanz die Anwalts- und Verfahrenskosten ersetzt zu werden, was den ÖGB bzw. die AVB insgesamt rund 1,28 Mio. Euro kosten würde.

Der ÖGB nehme das Urteil "mit Wehmut entgegen", stellte der Gewerkschaftsbund fest. Der ÖGB sei "aufgrund des erheblichen finanziellen Schadens, der ihn beinahe an den Rand des Ruins führte, der festen Überzeugung, Recht auf Schadenersatz zugesprochen zu bekommen". Der ÖGB-Jurist Michael Rovina kündigte an, das Urteil mit Schadenersatz-Experten genau analysieren und über weitere Schritte beraten zu wollen. Justizexperten gehen davon aus, dass der Gewerkschaftsbund Rechtsmittel anmelden wird.

"Wir sind völlig überrascht und zugleich tief enttäuscht, dass unsere Klage abgewiesen wurde", zeigte sich ÖGB-Präsident Rudolf Hundstorfer in einer ersten Reaktion betroffen.

Der Senat aus drei Richtern hatte nach nur zwei Verhandlungen das Verfahren bereits am 26. März 2007 wieder geschlossen. Der Senat war damit der Ansicht, genug zu wissen, um ein Urteil sprechen zu können. Wann der Senat das Urteil aus dem Zivilprozess sprechen würde, blieb damals offen. Erwartet wurde, dass der Senat den laufenden Strafprozess gegen Helmut Elsner und den weiteren acht Angeklagten beobachten und Erkenntnisse aus diesem berücksichtigen würde.

(APA/Red.)

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