Die Presse: Landeshauptmann Jörg Haider hat Asylwerber aus Kärnten abschieben lassen. Darf er das?
Bernd-Christian Funk: Nein. Das Vorgehen des Landeshauptmannes erfolgt außerhalb rechtlicher Befugnisse.
Er ist ja zuständig für die Grundversorgung und kann theoretisch auch Flüchtlinge aus dieser Grundversorgung entlassen.
Funk: Das schon, aber darum geht es ja hier nicht. Es wird hier mit verschleierten, verdeckten hoheitlichen Mitteln eine Art Abschiebung innerhalb des Bundesgebietes durchgeführt. Und dafür gibt es keine Rechtsnorm.
Wie beurteilen Sie das Vorgehen rechtlich?
Funk: Das ist eine unbefugte Ausübung behördlicher Befehlsgewalt, die nach außen hin als eine Maßnahme getarnt ist, die von den Betroffenen freiwillig in Kauf genommen wird. Aber davon kann natürlich in Wahrheit keine Rede sein. Und wenn man es als bloße Entlassung aus der Grundversorgung deuten wollte, gäbe es dafür auch keine Berechtigung.
Kann das Vorgehen Haiders auch strafrechtliche Konsequenzen haben?
Funk: Ja, das halte ich durchaus für möglich. Es wird zu prüfen sein, ob hier eine strafbare Handlung vorliegt.
Welches Delikt käme in Frage?
Funk: Möglicherweise liegt eine Anmaßung von Amtsbefugnissen vor. Das Ganze geschieht ja, wie ich im Fernsehen gesehen habe, unter Mitwirkung von Polizeibeamten. Da stellt sich schon auch die Frage, ob hier nicht ein unzulässiger Eingriff in die persönliche Bewegungsfreiheit vorliegt. Möglicherweise könnte es auch ein Missbrauch der Amtsgewalt sein – also das, was Haider der Innenministerin kurioserweise vorwirft. Auch Nötigung wäre möglich.
Haider ist ein Fall für den Staatsanwalt?
Funk: Eigentlich müsste die Staatsanwaltschaft von sich aus ermitteln.