Politiker dürfen sich das Recht nicht zusammenreimen. Den blau-orangen Bruderstreit sollten daher Richter entscheiden - schon vor der Wahl.
H
eute, Mittwoch, wird es spannend: Die Bundeswahlbehörde gibt be kannt, ob sich das BZÖ "Die Freiheitlichen" nennen darf und statt der FPÖ den dritten Listenplatz erhält. Das Problem: Die Wahlbehörde ist kein unabhängiges Gremium, sie wird nach dem Ergebnis der letzten Wahl beschickt: Vier der elf Mitglieder im Gremium sind VP-Politiker, drei kommen von der SPÖ, je einer von Grünen und BZÖ. Nur zwei Plätze bleiben für unabhängige Richter reserviert.
Diese könnten bei der Abstimmung das Zünglein an der Waage sein - sind gegenüber den Politikern aber in der Minderheit. Es besteht also die Gefahr, dass sich Parteien das Recht so zusammenreimen, wie es ihnen passt. Da nützt es wenig, wenn man sich auf ein Gutachten beruft. Da Juristen sich oft untereinander nicht eins sind, ist schon die Wahl des Gutachters ein Streitthema. Und die Entscheidung der Bundeswahlbehörde kann man erst nach dem Urnengang beim Verfassungsgerichtshof (VfGH) bekämpfen. Dieser hat dann nur die Möglichkeit, eine (teure) Neuwahl anzuordnen.
Das könnte man sich künftig durch eine Gesetzesänderung ersparen: Etwa, indem der VfGH bereits vor der Wahl Probleme klären darf. Oder man richtet vor der Wahl ein eigenes Richtergremium für Streitfragen ein. Denn auch wenn es im blau-orangen Zwist Argumente für beide Seiten gibt: Der Beschluss eines politischen Gremiums hinterlässt stets einen schalen Beigeschmack. (Bericht: Seite 3)