Meinung: Lebensfrage ohne Richter-Antwort

Der Streit um Schadenersatz für ein behindert geborenes Kind ist ohne Urteil zu Ende gegangen. Zum Glück.

Es ist einer jener Fälle, die noch ein Glück sind und vor denen Gott einen - nach Tante Jolesch - hüten soll: Der Streit einer Mutter, die ein am Down-Syndrom leidendes Kind geboren hat und deshalb Schadenersatz von ihrem Gynäkologen verlangt hat (er hatte sie angeblich nicht ausreichend gewarnt), ist ohne endgültiges Gerichtsurteil zu Ende gegangen. Die Frau und der Arzt haben sich zuvor geeinigt, dass und wie viel er zahlen wird.

Beide können damit leben, und das ist das Glück an dem Fall. Lieber aber würde man die Frage nach dem Schadenersatz für ein (so) nicht gewolltes Leben erst gar nicht gestellt sehen. Selbst der Oberste Gerichtshof verriet große Unsicherheit mit einer Antwort und gab deren zwei: In diesem Fall hat er vorentschieden, dass ein Ersatz des Unterhalts für das Kind nahe liege; in einem anderen, bei dem ein Mann nach vermeintlicher Sterilisierung Vater wurde, lehnte er ab, weil das gesunde Leben, das solcherart gezeugt wurde, kein Schaden sein könne. Ein krankes also schon?

Das bisherige Schadenersatz-Instrumentarium ist sichtlich überfordert, eine gesetzliche Klarstellung wohl unausweichlich. Ärzte sollen für Fehler haften, die ihnen über falsche Nuancen bei der Aufklärung hinaus unterlaufen. Aber es ist die Allgemeinheit in der Pflicht, wenn es um die Unterstützung bei Behinderungen geht, sodass die betroffenen Familien sie als Schicksalsschlag akzeptieren und bewältigen können. Geld für den Mehraufwand inklusive.


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