Weil es keine "zumutbare Möglichkeit" gab, die Situation des Spielers zu erkennen, wurde eine Klage abgewiesen.
WIEN (ag./av). Immer wieder klagen Spieler die Casinos Austria auf Schadenersatz für im Glücksspiel erlittene finanzielle Verluste. Denn die Casinos sind per Glücksspielgesetz nicht nur dazu verpflichtet, ihre Besucher zu registrieren, sondern müssen auch auffällige Spieler besonderes im Auge behalten.
Das jetzige Urteil, in dem die Klage eines Spielers abgewiesen wurde, freut die Casinos Austria aber besonders. Denn es wurde ihnen nicht nur attestiert, dass sie "keine zumutbare" Möglichkeit hatten, die Situation des Klägers zu erkennen. Herbert Beck, Leiter der Spielerschutzabteilung, ist auch froh, dass "die Urteilsbegründung sehr umfangreich ist und darin die Sinnhaftigkeit der Zahlungen von Schadensersatz bei krankhaften Spielern in Frage gestellt wird." Denn das, was Psychologen schon seit langem sagen, sei nun quasi "amtlich". Nämlich, dass man mit der Zurückzahlung der verlorenen Summe, einem krankhaften Spieler nichts Gutes tue. "Der nimmt das Geld und verspielt es woanders wieder", so Beck.
Ist ein Spieler auffällig, holen die Casinos in einem ersten Schritt Wirtschaftsauskünfte (etwa von Kreditschützern) ein. Im Extremfall wird ein Spieler gesperrt - er erhält Hausverbot.