Die Übernahmekommission lehnt die Reform des Übernahmegesetzes ab.
wien (eid). Die Übernahmekommission lehnt die Reform des österreichischen Übernahmerechts in der von der Regierung und der Industriellenvereinigung angedachten Form ab. Konkret geht es um den Plan, für ein Pflichtangebot zur Übernahme einer Gesellschaft eine starre Grenze eines 30 Prozent-Anteils einzuführen. "Das geht an der österreichischen Realität vorbei", sagte der Vorsitzende der Übernahmekommission, Peter Doralt, am Donnerstag bei der Präsentation des Arbeitsberichts 2004.
Doralt begründete seine Meinung mit dem Ergebnis einer Untersuchung der Aktionärs-Anwesenheit bei 270 Hauptversammlungen in den vergangenen vier Jahren. Da habe sich gezeigt, dass der Streubesitz nur mit lediglich 15 Prozent auf den Aktionärsversammlungen vertreten gewesen sei. In Großbritannien liege dieser Anteil zwischen 40 und 50 Prozent, in Deutschland immerhin noch bei 25 Prozent. Das bedeute, dass Großaktionäre, die mit 30 Prozent auf einer Hauptversammlung präsent seien, faktisch eine Drei-Viertel-Mehrheit hätten.
Doralt plädierte deshalb dafür, die flexible Regelung beizubehalten. "Es macht Sinn, wenn die Übernahmekommission in jedem Einzelfall die beherrschende Stellung eines Aktionärs prüft und daraufhin das Übernahmeangebot entscheidet", meinte Doralt und nannte die VA Tech als jüngstes Beispiel. Beim Anlagenbauer habe sich gezeigt, dass die ursprüngliche Beteiligung von Siemens unter 20 Prozent eine Beherrschung dargestellt hätte. Genauso habe sich die Flexibilität des Gesetzes bei der sogenannten passiven Kontrolle (die ein Aktionär erlangen kann, wenn ein anderer Großaktionär ausscheidet) bewährt.
Sehr wohl macht sich die Übernahmekommission, die sich im Vorjahr mit 24 Verfahren - darunter die vier Übernahmen VA Tech, Mautner Markhof, Topcall und Baumax - beschäftigt hat, für mehr Transparenz bei der Aktionärsstruktur stark. Aktionäre sollten Beteiligungen schon ab einem Prozent veröffentlichen. Bisher liegt die Grenze bei fünf Prozent. Doralt: "Auch wenn jemand Aktien über Treuhänder besitzt, muss er das offen legen."
Dieser Punkt sowie die Abschaffung des 15prozentigen Preisabschlags für Kleinaktionäre im Fall eines Übernahmeangebots sollten sehr wohl in eine Gesetzesreform aufgenommen werden, so Doralt. Mit einer raschen Umsetzung der Reform rechnet er aber nicht. Allerdings müsse etwa der Preisabschlag gemäß EU-Vorgaben bis Ende Mai 2006 fallen.
Die Diskussion um die Reform des Übernahmegesetzes wurde durch den Fall Böhler-Uddeholm ausgelöst. Dort erlangte die Aktionärsgruppe um den Anwalt Rudolf Fries nach dem Rückzug der ÖIAG die (passive) Kontrolle, weil sie ohne eigenes Zutun größter Aktionär geworden war. Die Übernahmekommission hatte daraufhin entschieden, dass Fries den Anteil bis Ende 2006 nicht aufstocken dürfe, ohne ein Pflichtangebot zu legen. Dagegen hat Fries Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof eingebracht. Und Böhler-Chef Claus Raidl hatte eine Gesetzesänderung initiiert. Doralt, der per Ende Juni aus dem Böhler-Aufsichtsrat ausscheidet, ließ sacht Kritik an dieser "Anlassgesetzgebung" durchblicken. Einen Grund nannte er nicht.