Sozialministerin Ursula Haubner will die Schwerarbeiterregelung durchziehen. Von Verfassungsrechtler Mayer kommt massive Kritik: "So nicht praktizierbar".
Für schlichtweg "nicht praktizierbar" hält der Verfassungsrechtler Heinz Mayer die von Sozialministerin Ursula Haubner (B) geplante Schwerarbeiterregelung. "Wie soll eine Behörde denn so etwas praktizieren?", sprach er Haubners Plänen am Donnerstag im Gespräch mit der APA jegliche Möglichkeit der Umsetzung ab. Verfassungsrechtliche Probleme sieht er hinsichtlich des Gleichheitsgrundsatzes.
Die Idee, Menschen, die im Beruf mehr Lebenskraft verbrauchen als andere, einen früheren Pensionsantritt zu ermöglichen, sei prinzipiell ja "sehr gut". Aber es sei eigentlich unmöglich, diese Idee so in ein Gesetz zu gießen, "dass das nicht sofort höchste Gleichheitsprobleme aufwirft". Alle, die mehr Lebenskraft verwenden, zu erfassen, "aber wirklich nur die", hält Mayer für unmöglich. Also müsste man ein "sehr grobes Raster" anlegen. "Und das ist die Frage, was der Verfassungsgerichtshof dazu sagt", so Mayer.
Probleme mit dem Gleichheitsgrundsatz schaffe z.B., wenn man Schwerarbeit generell dann als gegeben annimmt, wenn ein Kalorienverbrauch von 2.000 (Arbeits-)Kalorien bei Männern und 1.400 bei Frauen vorliegt. "Es ist ein Unterschied, ob das ein 100 kg schwerer Athlet ist, der schon zur Aufrechterhaltung seiner Lebensfunktionen viel mehr verbraucht, oder ein leichtgewichtiger junger Mann." Den tatsächlichen Kalorienverbrauch zu messen, sei kaum möglich - schon gar nicht für die Vergangenheit. Also müsse man auf einen durchschnittlichen Kalorienverbrauch abstellen - was Probleme mit dem Gleichheitssatz schafft.
Haubner will Regelung durchsetzen
Ungeachtet der Bedenken will Sozialministerin Ursula Haubner (B) die Schwerarbeiterregelung durchziehen. Bei einem Hintergrundgespräch mit Journalisten gab die Ressortchefin die Eckdaten der geplanten Verordnung bekannt. Wie erwartet wird das Merkmal schwere körperliche Arbeit durch die Anzahl der verbrauchte Kalorien im jeweiligen Job abgedeckt. Hier bietet sich die größte Chance, von der begünstigten Pensionsregelung profitieren zu können.
Konkret - und das ist die jüngste Neuerung in den Haubner-Plänen - wird der Pensionsversicherungsanstalt bei der Bewertung ob Schwerarbeiter oder nicht eine Liste mit 89 Berufen - von Maurer über Koch bis zum Naturblumenbinder - zur Verfügung stehen. Hier wird auch mittels einer Zeitleiste festgelegt, ob die Tätigkeit als Schwerarbeit zu qualifizieren ist. So kann es beispielsweise sein, dass eine gewisse Arbeit in den 60er-Jahren darunter gefallen ist, in den 90ern durch modernere Produktionsmittel aber nicht mehr. Primäre Voraussetzung ist jedenfalls für Männer ein Kalorienverbrauch von 2.000 (Arbeits-)Kalorien und für Frauen von 1.400.
Akkordarbeit, Sicherheitsgefährdung und Schichtdienst
Die körperliche Schwerarbeit ist aber nicht das einzige Kriterium, über das man es in die Schwerarbeiterregelung schaffen kann. Takt-gebundene Arbeit (also Akkord-Fließbandarbeit) kann unter genau definierten Umständen ebenso gelten wie Pflegetätigkeiten, Arbeit unter besonderer Sicherheitsgefährdung (Polizei, Berufsfeuerwehr) oder beeinträchtigt durch extreme Hitze oder Kälte. Ebenfalls als Voraussetzung gelten Schicht- und Wechseldienst, sofern dieser auch in der Nacht ausgeübt wird, sowie chemische und physikalische Einflüsse (z.B. Arbeit mit Blei, Phosphor), nicht aber Lärm.
Die Details, was beispielsweise genau unter Schicht und Wechseldienst zu verstehen ist, will die Sozialministerin noch einmal im Gespräch mit den Sozialpartnern (am 31. Oktober) erläutern. Hier gab es nämlich bisher durchaus unterschiedliche Auffassungen von Arbeitgeber- und Dienstnehmerseite. Die Arbeitnehmer-Seite findet, dass fünf entsprechende Dienste pro Monat genug sein müssten, die Dienstgeber wollen sechs. Bezüglich der Nachtarbeitszeit (zwischen 23 und 6 Uhr) halten die Arbeitnehmer vier Stunden in dieser Zeit als Kriterium für ausreichend, die Dienstgeber sechs.
Dass die Regelung überhaupt kommt, steht für Haubner außer Frage, obwohl von der Pensionsversicherung in den Schlussfolgerungen ihres Feldversuchs festgehalten wurde, dass eine "vernünftige rechtsstaatliche Durchführung" nicht möglich sei. Für die Sozialministerin ist hingegen durch den Test erwiesen, dass auch rückwirkend Schwerarbeit festgestellt werden kann. Immerhin seien allein schon aus den Unterlagen in 50 Prozent der Fälle Indizien auf Schwerarbeit gefunden worden, die danach durchgeführten 100 Interviews mit potenziell Betroffenen würden noch ausgewertet. Auch vor dem VfGH müsste die Regelung halten. Haubners Fazit: "Ich gehe davon aus, dass es eine Lösung ist, die im Sinne der Menschen ist."
Ab 2007 in Kraft
In Kraft tritt die Schwerarbeiterregelung mit dem Jahr 2007. Da zu diesem Zeitpunkt allerdings noch die alte (günstigere) Hacklerregelung in Kraft ist, werden kaum Personen unter die neue Pensionsform fallen - die Rede ist von etwa 500 potenziellen Beziehern. Der erste große Schwung wird dann 2010 kommen. Dass dann pro Jahr tatsächlich wie ursprünglich geplant nur fünf Prozent der Pensionsneuzugänge profitieren können, ist nicht fix: "Die fünf Prozent sind kein Dogma", betonte Dolinschek. (APA)