Getränkesteuer: "Eigentor für die Gemeinden"

Rechtsstreit. Österreichs Wirte haben womöglich seit den 50-er Jahren zu unrecht Getränkesteuer bezahlt.

WIEN. Kein Osterfriede im Streit um die Getränkesteuer: Auf Österreichs Gemeinden könnten nämlich Getränkesteuer-Rückforderungen von gigantischem Ausmaß zukommen. "Österreichs Wirte haben seit mehr als 50 Jahren zu unrecht Getränkesteuer bezahlt", meint der Kärntner Steuerberater und frühere EU-Parlamentarier Wolfgang Ilgenfritz im Gespräch mit der "Presse".

Damit bekommt der in Österreich seit zehn Jahren schwelende Getränkesteuer-Streit eine dramatische Wende. Denn noch vor wenigen Tagen wähnten sich die Gemeinden im Kampf um die Getränkesteuer auf der Siegerstraße.

Am 10. März entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH), dass die Stadt Frankfurt zurecht von den Wirten Getränkesteuer einhebt. Frankfurt verstoße nicht gegen die Verbrauchssteuer-Richtlinie der EU. Begründung: Die Getränkesteuer werde in der Gastronomie nicht auf eine Lieferung, sondern auf eine Leistung aufgeschlagen. Die Verbrauchssteuer-Richtlinie sei jedoch nur auf Lieferungen anzuwenden.

Diese Argumentation haben nun der österreichische Städte- und Gemeindebund übernommen. Bisher war man davon ausgegangen, dass die Getränkesteuer in Österreich eine Abgabe auf eine Lieferung darstellt.

"Die Gemeinden schießen sich mit ihrer Argumentationslinie ein Eigentor", sagt Ilgenfritz. Denn wenn sie darauf beharren, dass die Getränkesteuer auf eine "Leistung" und nicht auf eine "Lieferung" eingehoben worden ist, dann dürfe das nicht nur seit dem EU-Beitritt gelten. Dann gelte dies seit Einführung der Getränkesteuer in den frühen Nachkriegsjahren.

Und ein Blick in die alten Landesgesetzblätter zeigt: Die Getränkesteuer bezog sich in allen Bundesländern auf "die Abgabe auf entgeltliche Lieferung". Die Gemeinden befinden sich also in einer argumentativen Zwickmühle. Wenn jetzt plötzlich von einer "Leistung" die Rede ist, dann war die Einhebung der Getränkesteuer vor dem EU-Beitritt rechtswidrig gewesen.

Ilgenfritz dürfte mit seiner Auslegung übrigens nicht allein sein. Schon im Jahr 2000 - also kurz bevor die Getränkesteuer in Österreich abgeschafft wurde - änderte das Bundesland Wien das Gesetz und ersetzte die Bezeichnung "Lieferung" durch das Wort "Veräußerung". "Offenbar ahnten die Juristen der Stadt schon damals Unheil", sagt Ilgenfritz - fügt jedoch hinzu: "Eine nachträgliche Reparatur des Gesetzes wird der Gemeinde Wien auch nichts nützen."

Seit zehn Jahren tobt in Österreichs ein erbitterte Rechtsstreit um die Getränkesteuer. Der Ursprung des Streits liegt im EU-Beitritt Österreichs. 1995 ignorierten die Kommunen die Einwände von Rechtsexperten, dass die Einhebung der Getränkesteuer auf alkoholische Getränke gegen EU-Recht (Verbrauchssteuer-Richtlinie) verstoße. Als der EuGH im März 2000 die Rechtswidrigkeit bestätigte, war in den Gemeinden Feuer am Dach. Denn plötzlich forderten 70.000 Wirte und Handelsbetriebe für die vorangegangenen fünf Jahre Getränkesteuer in Höhe von 1,2 Mrd. Euro zurück.

Seither setzen die Gemeinden auf Verzögerung. Sie argumentierten: Die Wirte hätten die Getränkesteuer ja nicht aus der eigenen Tasche bezahlt, sondern ihrerseits an die Kunden weitergegeben. Später stellte der EuGH klar, dass es an den Gemeinden liegt, nachzuweisen, ob ein Wirt die Steuer an den Kunden überwälzt hat.

Der nun eskalierte Streit betrifft lediglich die Rückforderungen der Gastronomie, nicht jene das Handels. Beim Handel liegt auf jeden Falle eine "Lieferung" vor, betont der EuGH in seinem jüngsten Urteil.


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