Warum der VfGH für die Reform ist

Warum VfGH fuer Reform
Warum VfGH fuer Reform(c) Dapd (Ronald Zak)
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Bürgerrecht. VfGH-Präsident Gerhart Holzinger wünscht sich schon seit Jahren die Gesetzesbeschwerde. Durch sie könnten Bürger selbst zum Verfassungsgericht gehen.

Während der Oberste Gerichtshof (OGH) gegen die Gesetzesbeschwerde mobil macht (siehe Artikel oben), wünscht sich der Verfassungsgerichtshof diese schon lange. Seit Jahren betont der Präsident des Verfassungsgerichtshofs (VfGH), Gerhart Holzinger, dass die derzeitige Situation „nicht befriedigend“ sei.

Denn wer in einem Straf- oder Zivilprozess von einem Gesetz betroffen ist, kann jetzt nur anregen, dass das Gericht die Norm dem VfGH vorlegt. Der VfGH kann dann das Gesetz kippen, sofern es verfassungswidrig ist. Wenn der OGH (oder das unterinstanzliche Zivil- oder Strafgericht) dem Wunsch des Betroffenen aber nicht nachkommt und das Gesetz nicht dem VfGH vorlegt, kann man als Bürger momentan nichts mehr unternehmen.Alle Parlamentsparteien waren sich daher einig, dass der Verfassungsdienst im Kanzleramt einen Entwurf für die Gesetzesbeschwerde vorlegen soll. Vergangene Woche war es so weit. Das Papier aus dem Kanzleramt sieht vor, dass Bürger nach Ende des zivil- oder strafrechtlichen Instanzenzugs sich noch an den Verfassungsgerichtshof wenden können. Aber nur dann, wenn sie bereits zuvor beim Gericht die Vorlage eines Gesetzes beim VfGH verlangt haben, das Gericht dem Wunsch aber nicht nachgekommen ist.

Der VfGH wird aber nicht alles ganz neu interpretieren dürfen: Vielmehr soll er, wenn er die Paragrafen auslegt, an die Ansicht der Zivil- und Strafrichter gebunden sein. Einzig die Frage, ob die solcherart interpretierten Normen gegen die Verfassung verstoßen, soll der VfGH klären. Für OGH-Präsident Eckart Ratz ist diese Variante noch das „geringste Übel“. Er will aber weiterhin gegen die Gesetzesbeschwerde kämpfen.

Beschluss im Herbst geplant

Im Parlament beschlossen werden soll die Reform im Herbst. Ganz sicher scheint das aber noch nicht zu sein: Von SPÖ-Justizsprecher Hannes Jarolim kamen zuletzt überraschend skeptische Wortmeldungen zur Gesetzesbeschwerde. Geklärt werden muss auch, ob eine weitere Reform durchgezogen wird: So könnte der VfGH künftig nicht mehr für Beschwerden gegen verfassungswidrige Bescheide zuständig sein. Die Bescheidbeschwerde könnte allein dem Verwaltungsgerichtshof übertragen werden; das lehnt aber der VfGH ab.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 25.06.2012)

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