Transparenz: 4,6 Euro Parteienförderung pro Wähler

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SPÖ und ÖVP haben die Gesetzesentwürfe für das Transparenzpaket präsentiert. Es soll am Mittwoch beschlossen werden. Künftig soll die Parteienförderung 4,6 Euro pro Wahlberechtigtem betragen.

SPÖ und ÖVP haben sich am Montag auf die Höhe der künftigen Parteienförderung auf Bundesebene geeinigt. Sie wird mit 4,6 Euro pro Wahlberechtigtem festgelegt. Das ist zwar deutlich mehr als zuletzt (2,41 Euro), im Gegenzug wird allerdings die Wahlkampfkostenrückerstattung nach Nationalratswahlen gestrichen. Das geht aus den an die Opposition verschickten Gesetzesentwürfen für den Verfassungsausschuss am morgigen Dienstag hervor.

Wie vereinbart enthalten sind im Entwurf für das neue Parteiengesetz die Transparenzbestimmungen für Parteien und die ihnen nahestehenden Organisationen. Diese Transparenzregeln sollen außerdem auch für Bundespräsidentenwahlen gelten, ebenso die Begrenzung der Wahlkampfkosten mit maximal sieben Millionen Euro. Die Anhebung der Parteienförderung läuft nahezu auf eine Verdoppelung des jährlichen Förderbetrags auf 29,13 Millionen Euro hinaus. Im Gegenzug werden rund 14 Millionen Euro in Wahljahren gestrichen.

Das Transparenzpaket wird am Mittwoch in einer Nationalratssondersitzung beschlossen. Während die meisten Neuerungen bei der Parteienfinanzierung schon mit 1. Juli gelten sollen, wird beim Korruptionsstrafrecht und beim Lobbyistengesetz der 1. Jänner 2013 angepeilt. Für die Zweidrittelmehrheit bei der Neuregelung der Parteienfinanzierung sorgen die Grünen, beim Lobbyistengesetz stimmt die FPÖ mit. Beim Korruptionsstrafrecht sind SPÖ, ÖVP, Grüne und BZÖ dabei. Die Länder haben bis Jahresende Zeit, ihre Gesetze anzupassen (oder noch strengere Regeln zu erlassen).

Experte: "Große Lücke geschlossen"

Der auf Parteienfinanzierung spezialisierte Politikwissenschafter Hubert Sickinger lobt die Einbindung der Bezirksparteien in die geplante Spendenoffenlegung. Er geht davon aus, dass damit auch die Ortsparteien erfasst werden, weil diese keine eigene Rechtspersönlichkeit hätten. "In so fern hat man eine ziemlich große Lücke geschlossen", sagte Sickinger am Montag. Allerdings bedauert Sickinger, dass das Transparenzpaket keinen Gesamtüberblick über das Inseratenwesen in Parteizeitungen ermöglichen wird.

Grund für letzteres: Inserate sind laut Gesetzesentwurf lediglich offenzulegen, wenn sie "im Einzelfall" mehr als 3500 Euro bringen. Wenn etwa eine Firma innerhalb eines Jahres mehrere Inserate schaltet, die jeweils unter diesem Wert liegen, in Summe aber darüber, wird dies also nicht zusammengerechnet. "Einen Überblick über das gesamte Inseratenwesen haben wir damit nicht, eher für die zentralen Mitgliederzeitschriften", bedauert Sickinger.

Spenden werden ab 3500 Euro offengelegt

Künftig müssen Spenden und Inserate damit ab 3500 Euro jährlich unter Angabe des "Absenders" veröffentlicht werden, Sponsoring ab 12.000 Euro jährlich. Bei Spenden und Sponsoring (nicht aber Inseraten) werden die Einnahmen von Bundes-, Landes- und Bezirksparteien zusammengerechnet. Die Veröffentlichung sollen einmal jährlich (bis 30. September) mit dem Rechenschaftsbericht der Partei erfolgen. Bei Präsidentenwahlen drei Monate nach dem Wahltag.

Auch die Spendenverbote werden sowohl für Parteien als auch für Präsidentschaftskandidaten gelten. Sie dürfen also künftig keine anonymen Spenden über 1000 Euro annehmen, auch Auslands- und Barspenden über 2500 Euro werden sowie Spenden von Unternehmen mit einem Staatsanteil von 25 Prozent oder mehr werden verboten. Großspenden über 50.000 Euro müssen unverzüglich (im Fall der Präsidentenwahl spätestens eine Woche vor der Wahl) veröffentlicht werden. Auch die Strafbestimmungen bei Verstößen (bis zu 20.000 Euro) werden für die Präsidentenwahl gelten. Parteien wird außerdem das bis zu Dreifache einer unzulässigen Spende von der Parteienförderung abgezogen.

Maximal sieben Mio. für Wahlwerbung

Wahlwerbungskosten (auch bei Präsidentenwahlen) werden mit maximal sieben Millionen Euro begrenzt. In diese Summe sind auch Ausgaben einzelner Kandidaten (etwa bei Nationalratswahlen) einzurechnen, die auf der jeweiligen Liste der Partei antreten.

Geprüft wird die Einhaltung des Gesetzes durch Wirtschaftsprüfer, die die Richtigkeit der Rechenschaftsberichte bestätigen müssen. Diese Unterlagen werden in weiterer Folge vom Rechnungshof geprüft. Dieser kann zwar selbst nicht in die Bücher der Partei Einschau nehmen, im Zweifelsfall allerdings einen weiteren Wirtschaftsprüfer anfordern, der die Unterlagen der Partei nochmals prüft.

Verdoppelung der Parteienförderung

Die Neuregelung der öffentlichen Parteienförderung läuft übrigens nahezu auf eine Verdoppelung hinaus. Heuer werden laut den Unterlagen auf der Homepage des Kanzleramts 15,259 Millionen Euro an Parteienförderung ausgeschüttet. Künftig sollen es 29,13 Millionen Euro sein (4,6 Euro mal 6,333 Millionen Wahlberechtigte). Im Gegenzug wird die Wahlkampfkostenrückerstattung (rund 14 Millionen Euro) gestrichen, die bisher allerdings nur in Wahljahren - also regulär alle fünf Jahre - ausgeschüttet wurde.

Das Kanzleramt bestätigte die Einigung am Montagnachmittag per Aussendung. Demnach wurden die letzten Anpassungen beim Parteiengesetz - etwa die Hereinnahme der Bezirksorganisationen - bei einer Verhandlungsrunde von Staatssekretär Josef Ostermayer, Klubobmann Josef Cap (beide SPÖ), VP-Klubobmann Karlheinz Kopf sowie dem Grünen Vizeklubchef Werner Kogler vorgenommen.

(APA)

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