Durchblick ab 3500 Euro

Transparenz. Was ab Juli für Spenden an Parteien gilt und welche Verschärfungen für Inserate fixiert wurden.

Wien/Red. Im Nationalrat folgt heute, Mittwoch, der vorläufig letzte Akt nach monatelangem Hin und Her: In einer Sondersitzung werden SPÖ und ÖVP mit Unterstützung der Grünen verschärfte Bestimmungen zur Offenlegung von Spenden an Parteien beschließen. Das soll mehr Transparenz bringen. Zugleich erhöht die Koalition im Alleingang die Parteienförderung (siehe eigenen Bericht).

Was ändert sich mit 1. Juli?
Transparenz: Spenden ab 3500 Euro müssen im Rahmen des jährlichen Rechenschaftsberichts offengelegt werden. Dabei sind Spenden auf Bundes-, Landes- und Bezirksebene zusammenzurechnen. Spenden über 50.000 Euro müssen sofort gemeldet werden. Die Rechenschaftsberichte sind bis 30. September des Folgejahres fällig.
Kontrolle: Zwei Wirtschaftsprüfer, die der Rechnungshof aus einem Fünfer-Vorschlag der Parteien auswählt, müssen den Rechenschaftsbericht absegnen.
Geldbußen: Bei Verstößen oder unrichtigen Angaben drohen Strafen bis 30.000 Euro, in Extremfällen bis 100.000 Euro durch einen Transparenzsenat. Gerichtliche Strafen sind nicht vorgesehen, aber Verwaltungsstrafen bis 20.000 Euro für Parteimanager.
Sponsoring und Inserate: Listen darüber müssen den jährlichen Rechenschaftsberichten angeschlossen werden. Der Freibetrag für Sponsoring liegt bei 12.000 Euro, für Inserate bei 3500 Euro.
Medientransparenz: Der Ministerrat hat am Dienstag die Vorschriften, die ab 1. Juli für Inserate öffentlicher Stellen in Medien gelten, festgelegt. So soll Eigenwerbung von Regierungsmitgliedern vorgebeugt werden. Inserate müsse klar gekennzeichnet sein, ein Verwechseln mit dem redaktionellen Teil muss ausgeschlossen sein.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 27.06.2012)

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