Grippemasken: Rauch-Kallat klagt gegen "profil"

Die frühere VP-Gesundheitsministerin Maria Rauch-Kallat
Die frühere VP-Gesundheitsministerin Maria Rauch-Kallat (c) Clemens Fabry
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Die Ex-VP-Ministerin bringt das Magazin und zwei Journalisten vor Gericht. Grund: Die Berichterstattung über ein Geschäft ihres Ministeriums. Dabei könnte auch Gatte Mensdorff-Pouilly profitiert haben, behauptet "profil".

Die frühere VP-Gesundheitsministerin Maria Rauch-Kallat hat ihre Ankündigung wahrgemacht. Sie klagt das Nachrichtenmagazin "profil" sowie zwei dortige Journalisten wegen der Berichterstattung über die Beschaffung von Grippemasken im Jahr 2006. Konkret gehe man wegen Kreditschädigung und übler Nachrede vor das Handelsgericht Wien und begehre Unterlassung sowie Widerruf, teilte der Rechtsvertreter der ehemaligen Ministerin, Werner Suppan, mit.

In der Berichterstattung des 'profil' finde sich der "ausdrücklich enthaltene Vorwurf", dass Rauch-Kallats Ehemann, Alfons Mensdorff-Pouilly, vom Grippemasken-Geschäft profitiert habe, schrieb Suppan. Dies "ist unwahr und unterstellt der ehemaligen Gesundheitsministerin strafbare Geschenk- bzw. Vorteilsannahme". Das Magazin hatte in seiner aktuellen Ausgabe berichtet, dass Mensdorff-Pouilly just 2006 auf der Payroll jenes Unternehmens, nämlich Dräger, gestanden sei, das den Grippemasken-Auftrag ergatterte.

"Mediale Vorverurteilung war beispiellos"

In der Klagschrift heißt es laut Rauch-Kallats Anwalt, dass sie "zu 100 Prozent ausschließen kann, dass ihr Ehemann oder eine seiner Firmen Zahlungen im Zusammenhang mit dem Grippemasken-Geschäft erhalten habe". Rauch-Kallat habe mit Einbringen der Klage "alles in ihrer Macht Stehende getan, um den erhobenen Vorwürfen entgegenzutreten und zur Aufklärung beizutragen", hielt Suppan weiter fest. In der Berichterstattung über die Causa sah er generell "mediale Vorverurteilung", die "beispiellos war".

"profil"-Herausgeber Christian Rainer hatte die Klagsankündigung bereits am Wochenende gelassen kommentiert. Der Artikel über die Grippemasken basiere auf "fundierter Recherche bis zum letzten Buchstaben". Es handle sich wohl um den ersten Fall, "bei dem wegen des Vorwurfs der schlechten Optik geklagt wird".

(APA)

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