Anwälte der Anwälte

Anwälte sind vom Lobbyisten-Gesetz ausgenommen.

Es gibt interessante Zufälle im Hohen Haus: Monatelang wurde das Lobbyisten-Gesetz debattiert. Wer soll verpflichtet werden, sich in einem Register anzumelden, dort Tätigkeit und – gegebenenfalls – Kunden offenzulegen? Auslöser war Ernst Strasser, der zwar nie als ernsthafter Lobbyist arbeitete, sich in einem Lokalhinterzimmer aber als solcher und aktiver EU-Mandatar anbot, bis ihn eine Reporterin mit versteckter Kamera auffliegen ließ. Daher wurden am Mittwoch Unvereinbarkeitsregeln beschlossen. Wer im Nationalrat sitzt, darf nicht zeitgleich – etwa wie es Herbert Scheibner tat – als Lobbyist tätig sein.

Ganz kurz war diese Regelung für Rechtsanwälte angedacht worden, auch diese könnten sich möglicherweise für die Interessen ihrer unbekannten Klienten politisch wie ein Lobbyist einsetzen. Doch dann einigte man sich darauf, Anwälte auszunehmen: „Die Bestimmungen dieses Bundesgesetzes sind nicht anzuwenden auf die unmittelbare Rechtsberatung durch Rechtsanwälte, Notare, Wirtschaftstreuhänder und andere dazu befugte Personen gegenüber deren Klienten.“ In letzter Sekunde wurde die „unmittelbare Rechtsberatung“ auf „Rechtsberatung und Vertretung“ ausgeweitet.

Im betreffenden Ausschuss sitzen u. a. Peter Wittmann und Hannes Jarolim für die SPÖ, Peter Fichtenbauer für die FPÖ und Heribert Donnerbauer für die ÖVP. Alle vier sind Rechtsanwälte. Ein Zufall? Ganz sicher.

 

rainer.nowak@diepresse.com

("Die Presse", Print-Ausgabe, 28.06.2012)


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