Handel: Mauer des Schweigens

Ein Fall für das Höchstgericht: Wettbewerbsbehörde stößt bei Lieferanten auf Mauer des Schweigens.

Wien. Walter Barfuß, Chef der Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) ist ziemlich verärgert. Seit dem Sommer 2004 geht seine Behörde der Frage nach, wie weit es mit dem Wettbewerb im österreichischen Lebensmittelhandel her ist. Einen Zwischenbericht präsentierte Barfuß im Dezember 2004. Den zweiten wollte Barfuß im April vorlegen. Doch daraus wird nichts. Schuld daran sind 32 befragte Unternehmen, die der Behörde keine Auskunft erteilen wollen. Sie berufen sich auf "Geschäftsgeheimnisse" und sind zum Obersten Gerichtshof (OGH) gegangen.

Anlass für die Untersuchungen der Wettbewerbsbehörde war ein Disput zwischen dem Handelskonzern Rewe Österreich (Billa, Merkur, Mondo/Penny, Bipa) und dem Wursterzeuger Neuburger. Der hatte im vergangenen Jahr aufgrund wirtschaftlicher Notwendigkeit Preiserhöhungen gefordert, Billa hatte diese abgelehnt - worauf Neuburger aus den Billa-Regalen verschwand.

Barfuß ließ daraufhin die Branche unter die Lupe nehmen. An 170 Unternehmen, die den Lebensmittelhandel beliefern, waren Auskunftsersuchen geschickt worden. Im ersten Zwischenbericht der BWB ließ sich zwar einwandfrei darstellen, dass Billa und Spar den Lebensmittelhandel dominieren (zusammen kommen sie auf einen Marktanteil von 71 Prozent). Der Nachweis, dass es zu einem Missbrauch der Marktbeherrschung kommt, gelang aber nicht.

Trotzdem dürfte bei den Lieferanten der Handelsketten die Angst umgehen. Offenbar befürchten sie, wegen der Kooperation mit dem Wettbewerbshüter Ärger mit den Handelsunternehmen zu bekommen - von denen sie wirtschaftlich abhängig sind. Bei den Ermittlungen hätten zahlreiche Lieferanten versucht, Informationen zurück zu halten, berichtet Barfuß. Worauf das Kartellgericht sie aufforderte, die gewünschten Auskünfte zu erteilen. Doch die haben nun zum Gegenschlag ausgeholt und Rekurs beim Obersten Gerichtshof eingebracht. "Zum Teil mit hanebüchenen Argumenten", ärgert sich Barfuß.

Barfuß vermutet, dass der Markenartikelverband Stimmung gegen die Wettbewerbsbehörde gemacht hat: "Jedenfalls haben sich mehrere Unternehmen, die sich auf Geschäftsgeheimnisse berufen, ausdrücklich auf ein Rundschreiben des Markenartikelverbandes bezogen." Insidern zufolge hatte der Verband seine Mitglieder vor einem Verlust der (von der BWB zugesicherten) Anonymität gewarnt, sollte die Angelegenheit ein Fall für das Kartellgericht werden. Dass der Verband kein Interesse an einem Konflikt mit den Handelskonzernen hat, liegt auf der Hand: Immerhin bauen die Konzerne ihre Eigenmarken kontinuierlich aus - zu Lasten der Markenartikel (siehe Bericht unten).

Dass die Angelegenheit nun beim OGH gelandet ist, könnte für Wettbewerbshüter Barfuß aber durchaus auch von Vorteil sein: Zuletzt hatte er auch Probleme bei der Untersuchung des Strommarktes gehabt, weil zahlreiche Energieversorger entweder lückenhaft oder gar nicht Auskünfte erteilten. Bundeskartellanwalt Alfred Mair meinte im Gespräch mit der "Presse", dass mit dem OGH-Urteil rechtlich endlich klargestellt werden könne, wie verbindlich Auskunftsersuchen der BWB sind. Für den Fall, dass der OGH dem Rekurs statt gibt, will sich Barfuß "überlegen, ob ich den Zwischenbericht überhaupt mache."

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