Bundespräsident Heinz Fischer hat das Transparenzpaket unterzeichnet. Damit kann das im Eilverfahren beschlossene Paket wie geplant ab 1. Juli in Kraft treten.
Das von Nationalrat und Bundesrat im Eilverfahren beschlossene Transparenzpaket kann wie geplant ab 1. Juli in Kraft treten. Bundespräsident Heinz Fischer hat das Gesetzespaket am Freitagvormittag unterzeichnet. Die neuen Transparenzregeln für Parteien sowie die Anhebung der staatlichen Parteienförderung sind damit ab Sonntag in Geltung. Das neue Korruptionsstrafrecht und das Lobbyistengesetz folgen mit 1. Jänner 2013.
Mit 1. Juli treten für die Parteien somit neue Transparenzbestimmungen in Kraft: Sie müssen künftig jährlich offenlegen, von wem sie Spenden über 3500 Euro sowie Sponsoringbeiträge über 12.000 Euro bekommen haben. Die Einnahmen von Bundes-, Landes- und Bezirksparteien werden dabei zusammengezählt. Zur Offenlegung verpflichtet sind auch einzelne Kandidaten und Abgeordnete sowie die Kandidaten für die Bundespräsidentenwahlen. Wahlkampfkosten werden mit sieben Millionen Euro je Partei begrenzt. Die ersten Spendenlisten nach den neuen Regeln müssen bis 30. September 2013 veröffentlicht werden und Angaben über das zweite Halbjahr 2012 enthalten.
Parteienförderung wird erhöht
Versüßt wird den Parteien die Verpflichtung zur Transparenz mit einer deutlichen Anhebung der Parteienförderung des Bundes ab 1. Juli. Sie steigt von rund 15,3 auf 29,1 Millionen Euro jährlich. Im Gegenzug wird die Wahlkampfkostenrückerstattung nach Nationalratswahlen (rund 14 Millionen Euro) gestrichen. Außerdem dürfen Länder und Gemeinden ihren Parteien künftig nicht mehr als insgesamt 22 Euro pro Wahlberechtigtem ausschütten, was zumindest in Wien und Oberösterreich zu Kürzungen führen wird. Die Länder müssen ihre Förderungen bis Jahresende anpassen.
Ebenfalls Teil des Transparenzpakets: Ein insbesondere für Abgeordnete und Regierungspolitiker verschärftes, neues Korruptionsstrafrecht und ein Lobbyistenregister und Verhaltensregeln für professionelle Interessensvertreter ab 2013. Weiters kommen neue Transparenzregeln für Abgeordnete. Diese müssen in fünf Kategorien annäherungsweise beziffern, wie viel Geld sie neben ihrer Abgeordnetentätigkeit verdienen. Veröffentlicht wird das erstmals bis spätestens 30. Juni 2013 mit den Daten des zweiten Halbjahres 2012.
(APA)