Hämatome: Die Wissenschaft vom blauen Fleck

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Anhand von Hämatomen oder dem Stichkanal eines Messerstichs wollen Forscher bildlich darstellen, wie der Tathergang oder ein Unfall abgelaufen ist und wie lange Verletzungen zurückliegen.

Die Forscher waren zum Teil ihre eigenen Versuchskaninchen: Sie spritzten sich eigenes Blut in das Unterhaut-Fettgewebe – daraus entwickelte sich ein veritabler blauer Fleck, ein „Hämatom“, das dann exakt analysiert wurde. Und zwar nicht nur rein visuell anhand der sichtbaren Blau-, Grün- und Gelbfärbung, sondern auch mit technischen Messmethoden wie der Infrarotfotografie und mit einem Magentresonanztomografen (MRT).

Was die Forscher herausfinden wollen: Wie verändert sich ein blauer Fleck im Laufe der Zeit? Das ist schon für sich gesehen ein spannendes Thema. Viel interessanter für die Forscher ist aber die Anwendung dieses Wissens: Da Gewalt sehr oft auch zu Hämatomen führt, sind Aussagen über sie bei der Rekonstruktion eines Vorfalls sehr hilfreich. Etwa: Wie alt ist der blaue Fleck? Hat er schon vor einem (behaupteten) Ereignis bestanden? Ist er die Folge eines Sturzes oder eines Schlages?

Antworten auf solche Fragen sind bei Gerichtsverhandlungen oft entscheidend für die Wahrheits- und Urteilsfindung, erläutert Eva Scheurer. Sie leitet seit dem Vorjahr das Ludwig Boltzmann Institut (LBI) für Klinisch-Forensische Bildgebung in Graz, das sich der Anwendung von CT, MRT und Co. in der Gerichtsmedizin widmet.


Unsichtbare Hämatome. Im Falle der Hämatome besteht jedenfalls dringender Forschungsbedarf. „Derzeit ist ein Schluss von der Farbe eines Hämatoms auf dessen Alter sehr vage, das hält vor Gericht nicht“, sagt Scheurer. Denn es gibt viel zu viele Einflussfaktoren – von der Brüchigkeit der Blutgefäße über das Alter (bei Kindern verschwinden blaue Flecken viel schneller) bis hin zur betroffenen Körperregion. Bei MRT-Messungen an 25 freiwilligen Testpersonen mit frischen blauen Flecken wurde festgestellt, dass zwar nur rund zwei Drittel der sichtbaren Hämatome per MRT diagnostiziert werden konnten – dass aber auch Hämatome diagnostiziert werden konnten, die mit freiem Auge unsichtbar waren (weil sie tiefer im Gewebe, nämlich in der Muskulatur verborgen waren).

Durch eine Anpassung und Optimierung der Messmethoden will man die Aussagekraft von MRT-Untersuchungen nun stark verbessern. Genutzt werden dabei die physikalischen Eigenschaften des Eisens im roten Blutfarbstoff Hämoglobin: Beim Abbau dieses Moleküls, der sich in der bekannten Farbabfolge äußert, verändern sich die magnetischen Eigenschaften, was per Magnetresonanz festgestellt werden kann. Wichtig sind dabei insbesondere die sogenannten „Relaxationszeiten“ T1 und T2, die über die physikalischen Vorgänge in den untersuchten Geweben und Molekülen Auskunft geben.

Die ersten Versuche haben die Grazer Forscher an isolierten Blutproben durchgeführt, deren biologischer Abbau über einen Zeitraum von 25 Tagen studiert wurde. Der nächste Schritt waren die oben beschriebenen Eigenblutversuche. „Die Auswertung ist noch im Gange, aber klar ist bereits, dass es einen Verlauf gibt, der bei allen ähnlich ist“, verrät Scheurer. In Planung ist bereits die nächste Studie, mit der man sich noch näher an die Realität annähern will: Durch eine genau definierte Kraft sollen künstlich „echte“ blaue Flecken erzeugt werden. Das klingt brutal. Aber wie Scheurer erläutert, braucht man dafür nur wenig Kraft.

Bei den meisten Gewaltdelikten oder Unfällen kommt es aber – leider – auch öfter zu schwereren Verletzungen. Auch bei diesen sollen bildgebende Verfahren künftig eine größere Rolle spielen. Etwa bei Strangulationen. „Bei Opfern, die gewürgt wurden und überlebt haben, können viele wichtige forensische Fragen derzeit nur durch eine äußere Untersuchung und eine Befragung der Opfer beantwortet werden“, so Scheurer. Diese Methoden haben aber ihre Grenzen, etwa weil äußerlich wenig Verletzungen sichtbar sind und weil Antworten notwendigerweise subjektiv sind und die Opfer manchmal auch ihr Bewusstsein verloren haben. MRT soll künftig zusätzliche objektive Daten liefern. In einer Studie mit lebenden Personen, die gewürgt worden waren, und einer unverletzten Kontrollgruppe konnten Radiologen des LBI 70 Prozent aller Strangulierten anhand der Bilder richtig diagnostizieren. Das klingt nach nicht allzu viel – aber in allen Fällen, in denen sich in den MRT-Bildern Befunde einer Strangulation zeigten, war die Diagnose richtig. Die Methoden sollen nun verbessert werden. „Wir wollen nämlich auch zeigen, wie lange die Schäden feststellbar sind“, so Scheurer.

Die gerichtsmedizinische Arbeit beschränkt sich natürlich nicht nur auf lebende Menschen: Dass die Mehrheit der Fälle, nämlich ungefähr 60 Prozent, Verstorbene betrifft, soll ausgenützt werden, um die radiologischen Eigenschaften von gerichtsmedizinisch relevanten Verletzungen im Inneren des Körpers zu untersuchen und dann bei der anschließenden Obduktion zu verifizieren.

Ein aktuelles Forschungsprojekt widmet sich der Untersuchung von Gehirnverletzungen nach Gewalteinwirkung im Rahmen von Unfällen und Stürzen, aber auch Schlägen oder Tritten gegen den Kopf. Ziel ist es, die Verletzungen des Gehirns in MRT-Untersuchungen zu diagnostizieren und für die forensische Rekonstruktion dieser Ereignisse zu verwenden.

So weit ist man aber noch nicht: Derzeit wird in Kooperation mit Neurologen, Chemikern und Physikern am Gehirn von verstorbenen Gewaltopfern untersucht, wie sich die tatsächlichen Verletzungen im MRT-Bild darstellen und inwieweit die Verteilung von chemischen Elementen wie Eisen oder Zink verändert ist. Eisenablagerungen können möglicherweise zusätzliche Informationen über Verletzungen liefern. Zusätzlich sind diese Resultate auch für die neurologische Forschung von großer Bedeutung.


Sichtbar machen. Die Entwicklung von wissenschaftlichen Methoden, wie forensische Tatbestände künftig à la CSI auch mit bildgebenden Verfahren belegt werden können, ist aber nur ein Teil der Aktivitäten des LBI. Ein wichtiger Arbeitsbereich ist auch die Darstellung von Befunden: Bloße medizinische Daten oder Schnittbilder sind für den Laien kaum verständlich, daher arbeiten drei Computergrafiker, eine Fachrichtung der Informatik, am LBI an eingängigen Darstellungsformen – etwa an halbtransparenten Computermodellen des menschlichen Körpers, in denen die Befunde bildlich angezeigt werden. „Wir wollen alle Daten in einem Modell integrieren“, so Scheurer. So soll im Gerichtssaal anschaulich dargestellt werden, wie beispielweise der Stichkanal eines Messerstiches verläuft oder wo überall Knochenbrüche und Hämatome nach einem Verkehrsunfall aufgetreten sind.

Von zentraler Bedeutung sind aber auch die rechtlichen Rahmenbedingungen für den Einsatz von bildgebenden Verfahren in der Gerichtsmedizin. „Da ist noch vieles zu klären“, so Scheurer. Etwa: Unter welchen Umständen ist ein Eingriff in Persönlichkeitsrechte zulässig? Wem gehören die Bilder nach einer Untersuchung? Was muss geschehen, wenn bei einer forensischen Untersuchung beispielsweise ein Tumor entdeckt wird? Und welche Voraussetzungen müssen gegeben sein, damit ein forensischer MRT-Befund als Sachverständigengutachten bei Gericht anerkannt wird? All diese Aspekte werden am LBI derzeit untersucht, auch in Zusammenarbeit mit Krankenhäusern, der Polizei, der Staatsanwaltschaft oder dem Oberlandesgericht Graz.

Mit juristischen Aspekten hängt auch zusammen, dass die Magnetresonanztomografie bei der Forschung in der klinisch-forensischen Bildgebung einen so zentralen Stellenwert einnimmt: Die MRT ist eine Methode ohne Strahlenbelastung, wohingegen Röntgenuntersuchungen oder die Computertomografie wegen ihrer Strahlenbelastung (fast) ausschließlich bei medizinisch angezeigten Indikationen zulässig ist. Eine Ausnahme von diesem Grundsatz ist die derzeit häufigste Anwendung von bildgebenden Verfahren in der Gerichtsmedizin: die Altersschätzung (die etwa bei Asylverfahren wichtig ist).

Derzeit werden drei Methoden angewandt, um zu bestimmen, ob eine Person erwachsen ist oder nicht: ein Handröntgen, ein Panoramaröntgen des Gebisses und eine CT der Schlüsselbeingelenke. Am LBI wird aber daran geforscht, alle diese Methoden durch eine einzige MRT-Untersuchung dieser Körperregionen zu ersetzten und damit die Strahlenbelastung auf null zu reduzieren. Für diese Studie werden derzeit freiwillige Probanden zwischen 13 und 20 Jahren gesucht.

Bildgebung

Bildgebende Verfahren wie Computertomografie (CT) oder Magnetresonanztomografie (MRT) sind in der klinischen Medizin seit Jahrzehnten gebräuchlich und setzen sich langsam in der Gerichtsmedizin durch. Ein Pionier ist der in der Schweiz tätige Österreicher Richard Dirnhofer, zwei seiner Mitarbeiterinnen haben die Idee nach Österreich getragen.

Die Gerichtsmedizin kann durch bildgebende Verfahren Hinweise über einen Tathergang oder Unfall erhalten. Das gilt bei Überlebenden und Verstorbenen. CT, MRT und Co. haben den Vorteil, dass sie schnell sind und nicht invasiv: Bei herkömmlichen Autopsien wird hingegen der Befund bei der Untersuchung zerstört. Ganz auf Obduktionen wird man aber niemals verzichten können.

zum Institut

Das Ludwig Boltzmann Institut für Klinisch-Forensische Bildgebung wurde 2008 von Kathrin Yen mit Sitz an der Medizin-Uni Graz gegründet. Seit Yens Berufung an die Uni Heidelberg leitet Eva Scheurer das LBI.

Ziel ist es, mit bildgebenden Verfahren zur Wahrheitsfindung bei Gewaltverbrechen und Unfällen beizutragen. Beschäftigt sind derzeit 20 Mitarbeiter: neben Radiologen und Gerichtsmedizinern sind auch MRT-Spezialisten, Informatiker und Juristen tätig. In der Forschung werden intensive Kooperationen unterhalten – etwa mit Universitäten in Graz, München, Würzburg oder Heidelberg, mit Softwareentwicklern der Firma Risc in Hagenberg, mit Krankenhäusern, mit der Polizei, der Staatsanwaltschaft oder auch mit Unternehmen wie Siemens.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 01.07.2012)

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