Landeshauptmann Pröll und die Netzbetreiber basteln an einem Ausstiegsszenario aus dem Konflikt.
wien. Nach Mobilkom, One, Tele.ring und "3" hat nun auch T-Mobile am Mittwoch die Klage beim Verfassungsgerichtshof (VfGH) gegen die von Land Niederösterreich geplante Handymastensteuer eingebracht. Dies bestätigte T-Mobile-Sprecherin Andrea Karner der "Presse". Das Höchstgericht wird sich erst im Dezember mit der heißen Causa befassen. Lange davor, noch vor der niederösterreichischen Landtagssitzung am 27. Oktober, könnte der Streit um die Landesabgabe mit einem Kompromiss beigelegt werden, der auch für andere Bundesländer, die mit der Mastensteuer liebäugeln, richtungsweisend sein könnte.
Die Netzbetreiber ringen derzeit mit Niederösterreichs Landeshauptmann Erwin Pröll (VP) fieberhaft um eine Lösung mit dem Ziel, dass die Handymastensteuer nicht kommt. Der angestrebte Kompromiss sollte es den Streitparteien vor allem auch erlauben, das Gesicht zu wahren. Dies erfuhr die "Presse" aus Telekomkreisen.
Im Kern geht darum, dass die Netzbetreiber Prölls Forderung nach einer Reduktion der Handymasten zumindest teilweise entgegenkommen. Andererseits müsse Pröll die Argumente der Handyfirmen, dass nicht jeder Mastenstandort geteilt werden könne, akzeptieren, heißt es. "Wenn zu den derzeit 600 Masten, die von mehreren Betreibern genützt werden, 300 dazu kämen, wäre das schon was", sagt ein Insider zur "Presse". Die 2500 Handymasten in Niederösterreich müssten deutlich reduziert werden, wenn das Gesetz nicht in Kraft treten soll, fordert Pröll. Außerdem verlangt der Landeshauptmann, dass die Handygebühren sinken. Die Netzbetreiber hatten sogar einen Tarifaufschlag für Gespräche von und nach Niederösterreich angekündigt.
Als Indiz, dass es eine Einigung gibt, werten Beobachter auch, dass EU-Kommissarin Vivane Reding ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Österreich fix und fertig in der Schublade hat, mit dem Schreiben jedoch wartet. Sie hoffe, dass das Problem in Österreich selbst gelöst werde, sagte Reding.