Hypo erleidet Niederlage gegen Exchef Kulterer

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Hypo erleidet Niederlage gegen(c) APA/GERT EGGENBERGER (GERT EGGENBERGER)
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Die Staatsbank fordert von Ex-Hypo-Chef Kulterer und elf weiteren Managern Schadenersatz in der Höhe von 48 Mio. Euro. Doch das Gericht hat wesentliche Teile der Klage gleich zu Prozessbeginn abgewiesen.

Nur 45 Minuten dauerte am Dienstag die Verhandlung gegen den früheren Hypo-Chef Wolfgang Kulterer und elf weitere Beklagte am Wiener Handelsgericht. Denn Richter Oliver Götsch wies einen beachtlichen Teil der von der Hypo Alpe Adria eingebrachten 48-Mio.-Euro-Klage gleich zu Prozessbeginn ab. Seiner Ansicht nach konnte die Bank den mutmaßlichen Schaden, den Kulterer und die anderen Manager verursacht haben sollen, nicht zur Gänze nachweisen. Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig. Das Institut wird dagegen berufen.

Kulterer gilt als einer der Schlüsselfiguren im Hypo-Krimi. Er wehrt sich aber dagegen, zum Südenbock gemacht zu werden.

Der Richterspruch ist vor allem für die „CSI Hypo“ eine Niederlage. Denn sie legt fest, welche Fälle angezeigt werden. Die Ermittlertruppe wurde nach der Verstaatlichung der Bank Ende 2009 gegründet. Sie sollte jeden Beleg dreimal umdrehen. Um die Aufarbeitung der Vergangenheit zu beschleunigen, setzte Finanzministerin Maria Fekter (ÖVP) vor Kurzem den früheren Bawag-Chefankläger Georg Krakow als „CSI“-Koordinator ein. Dieser war bei der Verhandlung am Dienstag nicht anwesend.

Die Probleme vor Gericht zeichneten sich seit Längerem ab. Schon im Februar erklärte Richter Götsch bei einer ersten Durchsicht, dass er „Bedenken gegen die Schlüssigkeit“ der von der Hypo eingebrachten Klage habe.

Aktiendeal auf dem Prüfstand

Die Bank wollte Schäden geltend machen, die aus einem Aktiendeal im Jahr 2004 entstanden sein sollen. In dieser Causa wurde Kulterer in erster Instanz wegen Untreue strafrechtlich zu dreieinhalb Jahren Haft verurteilt, er wird dagegen berufen. Im Strafprozess ging es um einen Schaden von 5,5 Mio. Euro. Zivilrechtlich wollte die Bank aber deutlich mehr, nämlich 48 Mio. Euro, einklagen.

Dieser Betrag setzt sich aus mehreren Positionen zusammen wie Folgeschäden für Kreditausfällen, ungerechtfertigt ausgeschütteten Dividenden und Rückstellungen für Strafzinsen. Das Gericht ist der Ansicht, dass zumindest die Kreditausfälle nicht eingeklagt werden können. Denn die Bank konnte nicht schlüssig nachweisen, welchen Kreditschaden die zwölf Angeklagten konkret verursacht haben sollen. Laut Richter Götsch fällt damit ungefähr die Hälfte der 48 Mio. Euro weg. Zugelassen wurde aber der mögliche Schaden aus Dividenden von 17 Mio. Euro und kleinere Begehren.

Laut Berechnungen der Hypo hat das Gericht 28 Mio. Euro für schlüssig befunden. Das bedeutet aber nur, dass dieser Betrag einmal eingeklagt werden kann. Ob der Bank das Geld tatsächlich zusteht, muss erst verhandelt werden.

Verfahren wurde vertagt

Bis es dazu ein Urteil geben wird, dürfte noch viel Zeit vergehen. Denn das Verfahren wegen der 28 Mio. Euro wurde auf unbestimmte Zeit vertagt. Es dürfte vermutlich erst fortgesetzt werden, wenn es eine letztinstanzliche Entscheidung über das am Dienstag erfolgte Teilurteil gibt. Kulterer und die anderen Angeklagten bestreiten alle Vorwürfe.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 04.07.2012)

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