Verfahren zwei Mal eingestellt, dann Anklage

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Die Klagenfurter Staatsanwaltschaft vertraute zunächst auf Gutachten anderer. Erst nach „Anregung“ aus Wien holte man selbst ein Gutachten ein.

Wien. Die Staatsanwaltschaft Klagenfurt schweigt. Da das Verfahren bereits bei Gericht liege, dürfe man nun auch nichts mehr über die Vorgeschichte sagen, meinte eine Sprecherin zur „Presse“.

Das Schweigen der Anklagebehörde könnte aber auch damit zu tun haben, dass sie nicht die beste Figur machte. Sie ermittelte seit 2008, ob die sechs Millionen Euro, die der Steuerberater Dietrich Birnbacher für sein Gutachten zum Hypo-Verkauf erhalten hat, leistungsgerecht waren. Oder ob doch mehr dahinterstand (etwa eine Parteienfinanzierung). Zwei Mal stellte die Anklagebehörde das Verfahren ein. Sie traute Privatgutachten, die von der Kärntner Landesholding (damaliger Aufsichtsratschef: ÖVP-Landesrat Josef Martinz) eingeholt worden waren. Diese ergaben, dass die Summe in Ordnung war. Trotz Kritik des Landesrechnungshofs forderten die Staatsanwälte kein unabhängiges Gutachten an, sondern schlossen den Fall ab.

Erst als die Grünen eine Anzeige wegen Amtsmissbrauch gegen die Staatsanwälte einbrachten, nahm die Causa eine Wendung. Die in Wien sitzende Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) ortete zwar keinen Amtsmissbrauch. Sie regte aber bei den Klagenfurtern an, den Birnbacher-Deal noch einmal zu prüfen. Mehr als anregen habe man auch nicht können, erklärt WKStA-Sprecher Erich Mayer. Man stehe auf einer Ranghöhe mit den Klagenfurter Anklägern und könne keine Weisung erteilen.

Doch nun holten die Klagenfurter ein eigenes Gutachten über den Deal ein, es ergab das Missverhältnis von Bezahlung und Leistung. Das Ergebnis ist der Prozess.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 05.07.2012)

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