Urteil: Scheuch schuldig, aber mildere Strafe

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Der FPK-Chef wurde zu sieben Monaten bedingt und 150.000 Euro unbedingt verurteilt und darf nun auch nach dem erstinstanzlichen Urteil sein Amt als Landeshauptmann-Stellvertreter behalten.

Klagenfurt. „Kein Kommentar, wir gehen in Berufung.“ Das ist alles, was Uwe Scheuch beim Verlassen des Landesgerichts Kärnten von sich gibt. Mit einem leichten Lächeln auf dem braun gebrannten Gesicht geht der 43-Jährige energisch in Richtung Theatergarage. Stehen bleibt er nur für Parteifreundinnen, die ihm zum Urteil im „Part of the game“-Prozess gratulieren. Er herzt sie, küsst sie auf die Wangen, bedankt sich und verschwindet in der Garage. „Bist du deppert, der Uwe“, sagt eine der Damen ehrfürchtig.

Minuten zuvor hat Richterin Michaela Sanin den Kärntner FPK-Obmann und Landeshauptmann-Stellvertreter in der Neuauflage des „Part of the game“-Prozesses des Verbrechens der Geschenkannahme durch Amtsträger für schuldig befunden. Sein Verteidiger, Ex-Justizminister Dieter Böhmdorfer, hat Berufung und Nichtigkeit angemeldet.

Scheuch darf nun auch nach dem erstinstanzlichen Urteil sein Amt als Landeshauptmann-Stellvertreter behalten, da die Freiheitsstrafe nicht mehr als zwölf Monate beträgt. Sie beläuft sich auf sieben Monate bedingt. Deutlich schmerzhafter dürfte Scheuch die unbedingte Geldstrafe von 150.000 Euro (300 Tagessätze à 500 Euro) treffen. Verhängt, weil Scheuchs Verhalten „das Vertrauen der Bürger in Amtsträger erschüttert“, sagte Richterin Sanin. Er soll 2009 von einem Russen Geld für die Parteikasse verlangt und ihm im Gegenzug die österreichische Staatsbürgerschaft sowie im Falle von Investitionen auch Landesförderungen versprochen haben.

Im Vergleich zum Urteil im ersten Verfahren (18 Monate Haft, davon sechs Monate unbedingt), das aufgrund eines Formalfehlers vom Oberlandesgericht Graz aufgehoben worden ist, bedeutet das jetzige Urteil eine Reduktion der Freiheitsstrafe um mehr als die Hälfte. Begründet hat das die Richterin mit der Unbescholtenheit Scheuchs und der langen Dauer des Verfahrens. „Von einer unbedingten Haftstrafe war abzusehen, da nur ein Teilaspekt der Anklage übrig geblieben ist“, betonte Sanin.

Tonband zentraler Beweis

Die Urteilsverkündung nahm Scheuch gefasst und ohne Regung hin. „Der Schuldspruch basiert auf deutlich hörbaren Äußerungen auf einem unverfälschten Tonband“, führte Sanin aus. „Den entscheidenden Hinweis lieferte der Angeklagte selbst. Im Gespräch sagte er, er werde seine Meinung in der Landesregierung kundtun, das könne man dann im Protokoll lesen. Deutlicher geht es wohl kaum.“ Einige Anklagepunkte sah die Richterin hingegen nicht gegeben, etwa den Vorwurf, Scheuch habe gegen eine Spende die Vermittlung der Staatsbürgerschaft als „part of the game“ in Aussicht gestellt.

Richterin Sanin hat den Scheuch-II-Prozess an zwei Verhandlungstagen straff durchgezogen. Gestern, Freitag, wurden lediglich zwei Zeugen vernommen, dann folgten die Schlussplädoyers. Die Ausführungen von Staatsanwalt Eberhard Piber zum „klaren Sachverhalt“ sowie Scheuchs „Fehlverhalten, als Amtsträger Geld zu verlangen“ führten im voll besetzten Gerichtssaal zu ungläubigen Lachern unter den zahlreichen Scheuch-Anhängern. Verteidiger Böhmdorfer konzentrierte sich in seinem Plädoyer darauf, jenen Zeugen, der mit Scheuch auf dem Tonband zu hören ist und der als Mittelsmann zu russischen Investoren fungieren sollte, als unglaubwürdig darzustellen. Das auf Tonband aufgezeichnete Gespräch sei theoretisch und abstrakt gewesen. Scheuch habe sich nicht der Korruption schuldig gemacht.

Nach einem erstinstanzlichen Urteil wird Scheuch nicht zurücktreten, das hat er schon vor Prozessbeginn klargestellt. Wenn überhaupt, will er erst mit Rechtskräftigkeit Konsequenzen ziehen. Die politischen Konkurrenten forderten aber am Freitag allesamt Scheuchs Rücktritt.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 07.07.2012)

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