Uwe Scheuch fürchtet keinen Richter. Und bleibt sitzen.
Rücktritt? Wieso, warum? Lächerlich! Uwe Scheuch sieht keinen Grund für einen Rücktritt nach der erstinstanzlichen Verurteilung zu sieben Monaten bedingt. Erstens geht der Vize-Landeshauptmann in Berufung. Zweitens ist das erste Urteil wegen eines Fehlers aufgehoben worden, das kann wieder passieren und so viele Richter gibt es in Klagenfurt nicht. Drittens handelt es sich solange um „Polit-Justiz“, bis ein Freispruch gefällt wird.
Nur zur Verdeutlichung: Scheuch hat laut Gerichtsurteil in erster Instanz einem ausländischen Investor versprochen, sich in seiner Landesregierung für Förderungen einzusetzen – gegen eine Parteispende. Für Heinz-Christian Strache ist das kein Grund, aktiv zu werden.
Ein Risiko birgt die zweite Instanz für Scheuch. Nur bei einer Verurteilung zu mehr als zwölf Monaten ist der Regierungsposten laut Gesetz automatisch weg. Mit nur sieben Monaten könnte er auch verurteilt sitzen bleiben. Scheuch hat zwar angekündigt, bei einer Verurteilung am Ende zu gehen. Aber wenn Gesetzgeber und Richter ihm den Verbleib ausdrücklich erlauben, ihn also fast dazu ermutigen ...
("Die Presse", Print-Ausgabe, 07.07.2012)