Parlamentarier können das Mandat erst verlieren, wenn sie zumindest ein Jahr unbedingte (!) Haft ausfassen. Aus aktuellem Anlasswird nun gefordert, diese Ein-Jahres-Hürde herabzusetzen (siehe Seite 7).
Aber würde eine Senkung, etwa auf sechs Monate, viel bringen? Das lange Procedere bliebe ja gleich. Erst beantragt die Justiz, die Immunität aufzuheben. Es wird ermittelt, es fällt ein Urteil, dann kommt die Berufung, irgendwann wird das Urteil rechtskräftig. Dann kann der Nationalrat, wenn er das will, beim Verfassungsgerichtshof die Aberkennung des Mandats beantragen. Und mit etwas Pech verliert dann der Abgeordnete, kurz bevor sein Mandat ohnedies abgelaufen wäre, doch tatsächlich noch seinen Sitz.
Doch wie wäre es mit Politikern, die bei schiefer Optik von sich aus zurücktreten? Oder gar mit Parteien, die bei der Personalauswahl weniger darauf achten, aus welcher Teilorganisation oder Region jemand kommt – sondern eher darauf, ob jemand integer ist? Man kann an der Hürde für die Aberkennung des Mandats gern schrauben. Aber das Wichtigste wäre erst einmal, die Hürde bei der Personalauswahl hoch zu legen.
("Die Presse", Print-Ausgabe, 08.07.2012)