"Beschneidungsurteil ist eine Einzelfallentscheidung"

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Der deutsche Botschafter in Israel erklärte dem israelischen Parlament das umstrittene Beschneidungurteil des Kölner Landesgerichts.

Nach Kritik am Kölner "Beschneidungsurteil" von jüdischer und muslimischer Seite hat der deutsche Botschafter in Israel das umstrittene Urteil im Parlament in Jerusalem erläutert. Andreas Michaelis übergab dem Knesset-Präsidenten Reuven Rivlin am Montag auch ein erklärendes Schreiben. "Das Urteil ist eine Einzelfallentscheidung, die keine bindende Wirkung für andere Gerichte entfaltet", hieß es unter anderem in dem Brief, den die deutsche Botschaft auf ihrer Webseite veröffentlichte.

Es sei selbstverständlich, dass die deutsche Regierung die Unabhängigkeit der Justiz achte. Gleichzeitig betonte Michaelis, die Ausübung der Religionsfreiheit sei in der Bundesrepublik ein verfassungsrechtlicher Grundsatz. "Dieser gilt für das Judentum, den Islam und andere Religionsgemeinschaften gleichermaßen."

Das Landgericht Köln hatte die Beschneidung von Buben aus religiösen Gründen als Körperverletzung bewertet. Jüdische und muslimische Verbände sowie die Kirche kritisierten das Urteil scharf als Eingriff in die Religionsfreiheit. Auch in Israel stieß die Gerichtsentscheidung auf Unverständnis und löste Irritationen aus.

Der deutsche Botschafter schrieb in seinem Brief, das Urteil wende sich im Ergebnis von der in Deutschland herrschenden Rechtsauffassung zur Beschneidung ab. Diese sei "seit sechzig Jahren gesellschaftlich und juristisch als einwilligungsfähiger ärztlicher Heileingriff akzeptiert". Die Kölner Entscheidung bedeute auch nicht, "dass andere Gerichte genauso entscheiden würden". Außerdem sei der beschuldigte Arzt in beiden Instanzen freigesprochen worden.

(APA/dpa)

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