Der Militärrat hat die Abgeordnetenkammer aufgelöst. Die Parlamentarier überlassen die Entscheidung über ihr Schicksal nun der Justiz. Soldaten haben die Order die Abgeordneten wieder ins Parlament zu lassen.
Ägypten, das ist derzeit eine emotional gelebte Gewaltenteilung: Nach einem Präsidialdekret des Präsidenten Muhammad Mursi traf gestern erstmals wieder das zuvor aufgelöste Parlament zusammen, um am Vormittag nach einer kurzen Sitzung zu beschließen, vorerst nicht mehr zu tagen und sein Schicksal in die Hände der Judikative zu legen. Am Abend meldete dann die Nachrichtenagentur Reuters, das ägyptische Verfassungsgericht habe das Dekret von Präsident Mohammed Mursi zur Wiedereinberufung des vom Obersten Militärrat für aufgelöst erklärten Parlaments offiziell aufgehoben. Das Höchstgericht in Kairo traf am Dienstag in Kairo eine entsprechende Entscheidung.
Am Vormittag waren zunächst vor allem die Abgeordneten der Muslimbruderschaft zur Arbeit erschienen. Unbehelligt vom Militär, das letzten Monat das Parlament aufgelöst hatte, nachdem das Verfassungsgericht die Wahl von einem Drittel der Sitze für nicht verfassungskonform erklärt hatte. Die Soldaten haben seit gestern die Order – nach dem Dekret des Präsidenten – die Abgeordneten wieder ins Parlament zu lassen.
„Das Urteil des Verfassungsgerichtes hat nie von einer Auflösung des Parlaments gesprochen, sondern nur ein Drittel der Sitze für illegal erklärt. Das heißt doch nicht, dass dann die restlichen zwei Drittel der Sitze für ungültig zu erklären sind. Schließlich ist dieses Gremium erstmals seit vielen Jahren in einer freien Wahl bestimmt worden“, sagte Saad el Hussein, Abgeordneter der Muslimbrüder. Auch die Abgeordnete Hoda Ghaniya, ebenfalls von den Muslimbrüdern, war überzeugt, dass das Dekret Mursis nicht dem Gesetz widerspricht. Im Gegenteil – laut dem Dekret müsse es bereits 60 Tage nach der Ratifizierung einer neuen Verfassung Neuwahlen geben. „Dieses Dekret widerspricht nur der Entscheidung des obersten Militärrates, das Parlament aufzulösen, denn das ist eindeutig eine Kompetenzüberschreitung.“
Ende nach nur zehn Minuten
Drinnen erklärte der Parlamentssprecher Saad Katatny die Sitzung nach nur zehn Minuten für beendet: Die Kammer werde nicht mehr tagen, bis die Gerichte über ihr Schicksal entschieden haben. Genau das fand einen Kilometer vom Parlament entfernt, auf der anderen Seite des Nils im Obersten Verwaltungsgericht des Landes statt, das über 20 eingereichte Beschwerden gegen das Präsidialdekret Mursis zu urteilen hat. Nach einer ziemlich chaotischen ersten Sitzung, in der Anhänger des Präsidenten Mursi lautstark das Gericht aufforderten, die Beschwerden abzulehnen, wurde der Fall auf den 17. Juli vertagt. Besucher des Gerichtes standen auf den Stühlen und riefen: „Das Volk unterstützt die Entscheidung des Präsidenten“.
„Das ist der reinste Terror hier im und vor dem Gericht“, sagte Ibrahim Fikri, der als erster Anwalt eine Beschwerde gegen das Mursi-Dekret eingereicht hatte. Er war unter den Rufen der Demonstranten auf der Straße vor dem Gericht kaum zu verstehen. „Das ist der Versuch, Druck auf das Gericht auszuüben, damit es ein Urteil fällt, das denen da draußen gefällt. Als ob es kein Gesetz und keine Verfassung gäbe“, schimpfte er. „Wenn das Verfassungsgericht sagt, dass das Parlament nicht verfassungskonform gewählt wurde, dann kann es der Präsident doch nicht einfach mit einem Federstrich wieder einsetzen.“
Der Anwalt Midhat Omar war gekommen, um das Dekret Mursis zu unterstützen, an dessen Rechtmäßigkeit er glaubt. „Er darf diese Entscheidung treffen und hat dem Urteil des Verfassungsgerichtes Rechnung getragen, indem er nach der Ratifizierung der Verfassung innerhalb von 60 Tagen Neuwahlen angekündigt hat. „Letztendlich ist das kein Rechtsstreit, sondern ein politischer Streit.“ Man dürfe nicht vergessen, dass die ägyptische Bevölkerung bei den Präsidentschaftswahlen fast in der Mitte geteilt war. Mursi hatte 52 Prozent der Stimmen erhalten, und dessen Rivale und letzter Premier Mubaraks, Ahmad Schafik, war immerhin mit 48 Prozent der Stimmen gescheitert.
("Die Presse", Print-Ausgabe, 11.07.2012)