Strache steht (noch) hinter Scheuch

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FPÖ-Parteichef Heinz Christian Strache will die Rechtskraft des Urteils abwarten, bevor er sich zu Scheuch äußert. Der Kärntner Landtag entschärfte 2011 das Gesetz zum Amtsverlust.

Wien. Eigentlich hatte FPÖ-Chef Heinz Christian Strache am Dienstag die Journalisten zu einer Pressekonferenz eingeladen, um über den Rettungsschirm ESM und das „selbstmörderische Handeln“ der rot-schwarz-grünen „Dreierbande“ zu wettern. Und Generalsekretär Herbert Kickl versprach sogar Abkühlung aus der „prall gefüllten Eistruhe“. Doch es half nichts: Strache musste sich den Fragen zur Causa Scheuch stellen, die er seit Tagen zu meiden versuchte.

Ob er für einen Rücktritt des (noch nicht rechtskräftig) verurteilten Kärntner Vizelandeshauptmanns und FPK-Chef Uwe Scheuch sei? Davon möchte Strache nichts wissen – zumindest solange das Urteil nicht rechtskräftig ist, alles andere sei eine „Vorverurteilung“. Denn: „Solange gilt noch die Unschuldsvermutung.“ Und nach einer möglichen Verurteilung? „Das beantworte ich jetzt nicht.“

Allerdings werde Scheuch dann sicherlich Konsequenzen ziehen, das müsse aber die FPK bewerten, nicht die FPÖ. Welche Konsequenzen das sein sollten – das wollte Strache nicht präzisieren. Die Causa Scheuch sei für ihn dennoch „unerfreulich und ärgerlich“. Strache gab auch zu, dass er die auf Band mitgeschnittenen Aussagen, die Scheuch letztlich vor Gericht brachten, „dumm“ und „flapsig“ finde.

Scheuch soll einem Russen im Juni 2009 Subventionen des Landes und die österreichische Staatsbürgerschaft versprochen – und im Gegenzug eine Parteispende verlangt haben. Ein früherer FPÖ-Mitarbeiter nahm das Gespräch auf Tonband auf. Scheuch habe sich da sicher nicht geschickt ausgedrückt, doch Tatbestand gebe es auch keinen, meint Strache.

Vergangenen Freitag wurde Scheuch dennoch erneut wegen verbotener Geschenkannahme zu sieben Monaten bedingter Haft und einer Geldstrafe von 150.000 Euro verurteilt, Scheuchs Verteidiger hatte bereits am Tag des Urteils Berufung angekündigt. Ein Rücktritt Scheuchs wäre trotzdem nicht zwingend notwendig: Das Gesetz sieht einen Amtsverlust erst bei einer bedingten Haftstrafe über zwölf Monate oder einer unbedingten über sechs Monate vor.

Dennoch sollen sich nun auch innerhalb der FPÖ die Stimmen mehren, die einen Rücktritt Scheuchs fordern. Und: Gesprächen über verschärfte Bestimmungen für den Amtsverlust von Amtsträgern – wie sie Nationalratspräsidentin Barbara Prammer (SPÖ) forderte – stehe man offen gegenüber, versicherte Strache. Kickl zeigte sich dennoch skeptisch, ob dies tatsächlich umgesetzt würde.

Grenze für Amtsverlust erhöht

Dabei arbeiteten die Kärntner Parteifreunde anscheinend schon lange daran, Scheuch von einem erzwungenen Rücktritt zu bewahren. Laut „Salzburger Nachrichten“ hat der Kärntner Landtag erst im Dezember vergangenen Jahres still und heimlich dafür gesorgt, dass Scheuch selbst bei einer Bestätigung des ersten (aufgehobenen) Urteils von 18 Monaten teilbedingter Haft sein Amt nicht hätte abgeben müssen.

Die Grenze, ab der ein automatischer Amtsverlust eintritt, wurde damals erhöht: Bis zu der Änderung musste das Regierungsamt bei einer rechtskräftigen Verurteilung zu einer mehr als einjährigen Freiheitsstrafe vorzeitig zurückgelegt werden – und zwar unabhängig davon, ob die Strafe bedingt oder unbedingt ausgesprochen wurde. Als Angleichung an die Bundesregelung wurde die Landtagswahlordnung am 16.Dezember im Landtag novelliert. Dass damit auch die Regeln für den automatischen Amtsverlust entschärft würden, blieb ungesagt.

Neugebauer für Rücktritt

Nach Prammer meldete sich am Dienstag auch der Zweite Nationalratspräsident, Fritz Neugebauer (ÖVP), in der Causa Scheuch zu Wort: Er habe „kein Verständnis, dass jemand, der verurteilt ist, eine hohe Staatsfunktion hat“. Von einer solchen müsste man sich bei einer Verurteilung zurückziehen, sagte Neugebauer am Dienstag im ORF-„Mittagsjournal“ – und bekräftigte seine Forderung nach strengeren Regelungen. Dass sich Strache am Dienstag bei seiner Pressekonferenz so vorsichtig ausdrückte, könnte auch an seiner letzten Facebook-Panne liegen: „Faktum ist jedenfalls, dass kein FPÖ-Politiker rechtskräftig verurteilt wurde, auch wenn es unseren Gegnern nicht passt. :-)“, hieß es nach dem Scheuch-Urteil auf seiner Facebook-Seite.

Nachdem ein User daraufhin eine lange Liste mit verurteilten blauen Politikern postete, verschwand der Kommentar spurlos von Straches Facebook-Seite.

Auf einen Blick

Uwe Scheuch, Landeshauptmannstellvertreter in Kärnten (FPK), wurde am Freitag wegen verbotener Geschenkannahme verurteilt. FPÖ-Chef Strache will die Rechtskraft des Urteils abwarten, bevor er sich über Scheuchs Zukunft äußert. Die anderen Parteien fordern seinen Rücktritt.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 11.07.2012)

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