Noch diese Woche wird die Anwältin des Magazins Widerspruch gegen die einstweilige Verfügung einlegen. Stein des Anstoßes war ein Titelbild des Papstes mit besudelter Soutane.
Das aktuelle "Titanic"-Titelbild sorgt nicht nur für eine x-te Auflage einer Diskussionen über Meinungsfreiheit, sondern hat auch rechtliche Folgen für das Magazin: Nach einer einstweiligen Verfügung darf "Titanic" weder Cover noch Rückseite verbreiten. Bei einem Verstoß droht dem Satiremagazin ein Ordnungsgeld von 250.000 Euro. Doch dieses will das Verobt nicht hinnehmen: Noch vor dem Wochenende werde die Anwältin der "Titanic" Widerspruch gegen die einstweilige Verfügung des Hamburger Landgerichts einlegen, sagte Chefredakteur Leo Fischer am Mittwoch.
Auf dem Cover ist Papst Benedikt XVI. mit einer besudelten Soutane zu sehen. In Anspielung auf die "Vatileaks" genannte Enthüllungsaffäre stand dabei "Halleluja im Vatikan - Die undichte Stelle ist gefunden." Auf der Rückseite war ein dunkler Fleck am Gesäß des Gewands zu sehen, darüber steht "Noch eine undichte Stelle entdeckt."
Der Deutsche Journalisten-Verband (DJV) hat sich zu diese Cause zu Wort gemeldet und hat die gerichtliche Verfügung als überzogen kritisiert. "Auch der Papst muss sich Satire gefallen lassen", erklärte der Bundesvorsitzende Michael Konken. Benedikt XVI. werde von "Titanic" als Sinnbild der "Vatileaks"-Affäre dargestellt. "Das ist legitim", ergänzte Konken.
(apa/dpa)