Opposition klagt gemeinsam gegen Fiskalpakt

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FPÖ, Grüne und BZÖ haben sich geeinigt: Sie werden nach dem Sommer eine Verfassungsklage gegen den "schädlichen Pakt" einbringen. Als Basis dient ein Gutachten des Salzburger Experten Stefan Griller.

Die Oppositionsparteien haben sich am Donnerstag auf eine gemeinsame Verfassungsklage gegen den Fiskalpakt geeinigt. Bei einem Treffen wurde vereinbart, dass auf Grundlage des bereits im Auftrag der Grünen ausgearbeiteten Gutachtens des Experten Stefan Griller von der Universität Salzburg ein Beschwerdetext verfasst werden soll, erklärten Vertreter von FPÖ, BZÖ und Grünen nach Ende der Gespräche.

"Es ist grundvernünftig, dass vom Parlament dazu eine Verfassungsbeschwerde eingebracht wird", erklärte BZÖ-Chef Josef Bucher. Dies habe mehr Gewicht, als wenn dies ein Bundesland alleine mache, sagte er mit Verweis auf den ursprünglichen Plan der FPÖ, eine Klage über die Kärntner Landesregierung einreichen zu wollen. Grundsätzlich kann eine Verfassungsklage entweder mit einem Drittel der Nationalratsabgeordneten oder über eine Landesregierung eingebracht werden.

FPÖ klagt doppelt

Erfreut über die Einigung zeigte sich auch der freiheitliche Parteiobmann Heinz-Christian Strache. Gleichzeitig betonte er, dass seine Partei dennoch dabei bleibe, parallel zum gemeinsamen Vorgehen eine weitere Verfassungsklage gegen den Fiskalpakt, darüber hinaus aber auch gegen den permanenten Euro-Rettungsschirm ESM einzubringen - und zwar wie geplant über Kärnten. "Wir müssen die Österreicher vor diesem Schuldenpakt schützen", so Strache.

Der Grüne Budgetsprecher Werner Kogler hielt den Fiskalpakt am Donnerstag für "wirtschaftlich unvernünftig und schädlich", darüber hinaus sei er letztlich auch "uneuropäisch und undemokratisch", weil die Parlamente "de facto" ausgeschaltet würden.

Eingereicht werden dürfte die gemeinsame Klage nach dem Sommer; Bucher geht vom September aus. Auch Kogler nannte diesen Zeithorizont, es solle "so schnell als möglich" gehen.

Griller-Gutachten

Das Gutachten Grillers, welches die Grünen bereits Ende voriger Woche vorgestellt hatten, sieht vor allem die Bestimmungen des Fiskalpaktes zur Schuldenbremse kritisch. Denn diese sieht ein Defizit von weniger als 0,5 Prozent des BIP vor. Damit sei die Budgethoheit des Nationalrates beschnitten, welche aber in der Verfassung verankert ist.

(APA)


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