Nach Ansicht des Verfassungsrechtlers Heinz Mayer wird die niederösterreichische Handymasten-Steuer weder vor dem Verfassungsgerichtshof noch vor dem Europäischen Gerichtshof halten.
Laut dem Verfassungsrechtler Heinz Mayer ist Niederösterreich nicht zur Einhebung einer derartigen Steuer berechtigt. Außerdem sei das Gesetz diskriminierend. Desweiteren dürfe nach EU-Gemeinschaftsrecht (und da auch nur vom Bund) lediglich die Errichtung - aber nicht der Betrieb, wie in Niederösterreich festgeschrieben - besteuert werden.
Experte bezieht sich auf Urteil in Belgien
Mayer beruft sich bei seiner Rechtsmeinung auf das Urteil des EuGH zur Handymastensteuer in Belgien. Demnach dürfen kleine und später gestartete Mobilfunkanbieter nicht benachteiligt werden. Diese Benachteiligung sei aber in Niederösterreich der Fall. Eine Steuer um das Landschaftsbild zu verschönern, sei im EU-Recht nicht vorgesehen. Lediglich der Bund kann eine Abgabe zur optimalen Nutzung der Masten vorgeben, meint Mayer.
Mayer warf die Frage auf, was eigentlich der Betrieb eines Sendemasten mit dem Landschaftsbild zu tun hat. Wenn der Schutz des Ortsbildes der Vorsatz Niederösterreichs gewesen wäre, dann hätte man die Errichtung besteuern müssen, betonte er. Ebenso irrelevant für das Landschaftsbild sei, wie hoch die Sendeleistung der Anlagen ist. Aber auch dies sei Bestandteil des Gesetzes.
Dass noch allfällige Korrekturen das Gesetz vor den Gerichten bestehen lasse, glaubt Mayer nicht. Schlicht deswegen nicht, weil Niederösterreich gar nicht das Gesetz erlassen dürfe. Dass das Land Gutachten präsentiert hatte, die anderes behaupten, wollte Mayer nicht kommentieren. Er kenne diese Expertisen nicht.
Jubel der nö. Landesregierung nicht nachvollziehbar
Die Aussagen der niederösterreichischen Landesregierung, wonach das EuGH-Urteil zu Belgien ein Erfolg Niederösterreichs wäre, kann Mayer nicht nachvollziehen. Der Gerichtshof habe lediglich entschieden, dass kein Verstoß gegen die Dienstleistungsfreiheit vorliegt - "aber das hat in Österreich sowieso niemand behauptet", so der Jurist.
Der Professor geht davon aus, dass ein Verfahren vor dem EuGH kürzer dauern werde wie im Fall Belgiens, wo zwei Jahre ins Land zogen. Käme es zu einer Verurteilung Österreichs, müssten die bisher geleisteten Zahlungen der Mobilfunker zurückgezahlt werden - möglicherweise mit Zinsen. Vorstellbar wäre auch eine einstweilige Verfügung des EuGH.