Städte denken an neue Getränkesteuer

Streit eskaliert. Im Disput um die Getränkesteuer wendet sich das Blatt zu Gunsten der Kommunen. Eine Wiedereinführung der Getränkesteuer scheint möglich.

WIEN. Gute Laune im Finanzministerium. Am Montag trafen sich in der Wiener Himmelpfortgasse Vertreter von Gemeindebund, Städtebund und Fiskus um das jüngste Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zu feiern - und natürlich auch zu analysieren. Ob man mit alkoholischen Getränken auf den Richterspruch aus Luxemburg anstieß, bleibt offen. Faktum ist: Der EuGH erachtet die Einhebung der Getränkesteuer in der Frankfurter Gastronomie als rechtens. Wäre er vor fünf Jahren in Österreich zum selben Schluss gekommen, hätten sich Gemeinden, Bund und Wirtschaft viel Zeit, Geld und Streit erspart.
Denn im Jahr 2000 stellte der EuGH fest, dass die Einhebung der Getränkesteuer hierzulande seit dem EU-Beitritt im Jahr 1995 gegen EU-Recht verstößt. 70.000 Gastronomie- und Handelsbetriebe forderten damals die ihrer Meinung nach zu unrecht abgelieferte Getränkesteuer von den Gemeinden zurück. Österreichs 2359 Kommunen hatten es plötzlich mit Rückforderungen in Höhe von 1,2 Mrd. Euro zu tun. Viele Gemeinden wussten zwar von den Klagen, hatten aber keine Vorsorgen getroffen. Die Rückzahlung hätte für einige Kommunen den Bankrott bedeutet, weshalb das Finanzminister den Gemeinden seine Unterstützung zusagte.

Seither sind die Fronten verhärtet. Zumindest 50.000 Verfahren mit einem Streitwert von bis zu 800 Mill. Euro seien noch offen, heißt es beim Gemeindebund. Um nicht jedes einzelne Verfahren in aufwendiger Kleinarbeit abwickeln zu müssen, gab es immer wieder Kompromissvorschläge.

Der Präsident der Hoteliervereinigung, Sepp Schellhorn, schlägt ein "60-40-Modell" vor. 60 Prozent der Rückforderungen sollen die Gemeinden in touristische Infrastruktur stecken, 40 Prozent an die Betriebe zurückzahlen.

Seit Montag kostet Gemeindebund-Präsident Helmut Mödlhammer dieser "Kompromissvorschlag" nur noch ein mildes Lächeln. "Das Blatt hat sich juristisch gewendet", sagt er. "Rechtlich sind die Gemeinden nun in einer besseren Situation." Und in Richtung Schellhorn und Kollegen meint Mödlhammer: "Geld wird keines raus schauen." Sein Kompromiss: Kein Geld für die Wirte, dafür aber Investitionen in die touristische Infrastruktur.

Beim Städtebund regt der jüngste Spruch des EuGH bereits so manche Zukunftsfantasie an. Wenn die Einhebung der Getränkesteuer auf die Dienstleistung in der Gastronomie zulässig war, könne man die Getränkesteuer "theoretisch wieder einführen", spinnt Erich Pramböck, Generalsekretär des Städtebundes, den Faden weiter. Und betont im nächsten Atemzug: "Derzeit gibt es keine Forderung auf Wiedereinführung der Getränkesteuer." Aber: "Die Frage wird in den Gemeinden diskutiert werden."

Immerhin sei den Gemeinden der Wegfall der Getränkesteuer nicht vollständig kompensiert worden. Der Bund zahlt 80 Prozent des einstigen Aufkommens. Das sind mehr als 300 Mill. Euro pro Jahr, rechnet Gemeindebund-Präsident Mödlhammer vor. Für ihn ist eine Wiedereinführung der Getränkesteuer kein Thema. "Eine Belastung der Gastronomie kommt nicht in Frage", sagt er gönnerhaft.

Die Betonung der Kommunen, "derzeit" nicht an eine Wiedereinführung der Getränkesteuer zu denken, lässt bei Unternehmern wie Sepp Schellhorn die Alarmglocken läuten. Er wittert einen "Kuhhandel" nach dem Motto: Die Wirte verzichten auf die Getränkesteuer-Rückforderung, die Gemeinden denken in Zukunft nicht über eine Wiedereinführung der Getränkesteuer nach. Schellhorn: "Wir lassen uns nicht erpressen."

Sowohl die ÖHV als auch die Wirtschaftskammer gehen davon aus, dass das EuGH-Urteil zur Getränkesteuer in Frankfurt nicht auf die österreichischen Verhältnisse umzumünzen ist.


Dieser Browser wird nicht mehr unterstützt
Bitte wechseln Sie zu einem unterstützten Browser wie Chrome, Firefox, Safari oder Edge.